Frage an Max Stadler

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Max Stadler
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Frage von M. B. •

Frage an Max Stadler von M. B.

Sehr geehrter Herr Stadler,

im Rahmen des Konjunkturpakets wurde beschlossen, den
Breitbandinternetzugang in ländlichen Gebieten kurzfristig auszubauen. Bis
Ende nächsten Jahres sollen alle Bürger einen solchen Zugang bekommen
können. Darüber hinaus soll bis Ende 2014 75% der Haushalte Zugang zu
50MBit – Anschlüssen bekommen.

Realisiert werden sollen diese Zugänge allerdings per Funk im UHF –
Bereich.

Nun ist es so, dass als Sekundärnutzer die Veranstaltungstechnik die
Frequenzen des UHF – Bereichs ebenfalls benötigt, um z. B.
Drahtlosmikrofone zu betreiben.
Nach den derzeit gültigen Verträgen sollte dies noch bis mindestens Ende
2015 möglich sein. Die kurzfristigen Entscheidungen der letzten Tage
stellt diese Nutzung in Frage, da weder eine Sekundärnutzung mit der
Internettechnik nach derzeitigem Stand der Technik, noch ein
betriebssicheres Ausweichen auf andere Frequenzen möglich ist.

Betroffen davon sind vor allem Nutzer drahtloser Mikrofon-Anlagen: Sendeanstalten (z. B. Bayerische Rundfunk), Musiker und Musikveranstaltungen (z. B. Aufführungen in der Dreiländerhalle).
Unsere Firma nutzte für die Aufführung Jedermann (Domplatz) alleine schon 24 Funkstrecken.
Aber auch viele andere Bühnen, Fernsehsender, Theater und auch Sie als
Politiker nutzen bei Ihren Reden oft kabellose Mikrophone. Dies wäre nach
den aktuellen Beschlüssen nicht mehr möglich und zulässig.

Den Verleihfirmen stellt sich weiterhin das Problem, dass die Geräte (Wert pro Funkstrecke bis zu 2500 Euro) nicht einfach unbrauchbar werden: es gibt keinen Ersatz.
Weder wurde ein Ersatz-Frequenzband vorgeschlagen, noch gibt es von den
einschlägigen Herstellern Planungen für eine neue Technik. Auch sie wurden
durch das Vorpreschen der Politiker schlichtweg überrannt.

Wie werden hier Firmen unterstützt, die ihre Sendeanalgen mit großen Wert einfach verschrotten müssen? Wie ist eine moderne Veranstaltung ohne Drahtlosmikrophone durchführbar?

Mit bestem Dank im Voraus und
freundlichem Grüßen

M. Burkert

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FDP

Sehr geehrter Herr Burkert,

vielen Dank für Ihre Mail. An die Politiker wurde in letzter Zeit aus der Bevölkerung der dringende Wunsch herangetragen, die Lücken beim Breitbandinternetzugang schnellstmöglich zu schließen. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung hierfür ein Programm aufgelegt. Wie Sie zutreffend schreiben, soll auch das Konjunkturprogramm dazu genutzt werden, in diesem Bereich die berechtigten Wünsche der Bevölkerung und insbesondere auch der mittelständischen Wirtschaft zu erfüllen, vor allem auch im ländlichen Raum.

Die von Ihnen geschilderten Probleme, die dabei auftreten können, waren mir als Nicht-Fachmann bisher nicht geläufig.

ich nehme an, dass es in Ihrem Sinne ist, wenn ich Ihre Darlegungen der bayerischen Staatsregierung zur Kenntnis bringe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Max Stadler, MdB

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FDP

Sehr geehrter Herr Burkert,

zu dem Thema Breitbandinternetversorgung im ländlichen Raum, dass Sie mit Ihrer Mail vom 27.02.2009 dankenswerter Weise angesprochen haben, hat sich mittlerweile folgendes ergeben:

Auf europäischer und nationaler Ebene wird überlegt, die Frequenzen im Bereich 790-862 MHz (Kanäle 61-69) auch für Mobilfunknutzungen zur Erschließung ländlicher Gebiete mit Breitband zuzulassen. Ein entsprechender Beschluss wurde von den Rundfunkreferenten in den Staatskanzleien kürzlich gefasst. Momentan werden diese Frequenzen u. a. im Theaterbetrieb verwendet.

Die Kanäle 61-69 sind für die flächendeckende Breitbanderschließung sehr wertvoll. Es handelt sich um qualitativ hochwertige Frequenzen, die einen preisgünstigen Netzaufbau ermöglichen.

Der obere UHF-Bereich (also oberhalb des Kanals 60) wird aber derzeit durch zahlreiche Funkmikrofone genutzt. Bei einer Nutzung dieses Spektrums für Mobilfunk (wie angedacht) ist es für die Mikrofone nicht mehr nutzbar. Aus Sicht der Mikrofonhersteller und -nutzer geht es daher um die Frage, ob und in welchem Umfang die Nutzbarkeit der Mikrofone im UHF- Bereich weiterhin möglich sein wird.
Mit diesen Fragen befassen sich verschiedene nationale und internationale Gremien. Auf nationaler Ebene sind dies z.B. entsprechende Arbeitsgruppen der BNetzA, des DKE-Deutscher Arbeitskreis für Elektrotechnik und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Im internationalen Bereich ist auf die Word Radio Conference 07 (WRC) hinweisen, wo die Mobilfunkzuweisung oberhalb Kanal 60 prinzipiell beschlossen wurde. Die WRC 11 befasst sich ebenfalls mit dem Thema Spektrum für drahtlose Mikrofone. Auf europäischer Ebene befasst sich die Task Group 4 (TG 4) des Ausschusses für elektronische Kommunikation (ECC) mit der digitalen Dividende. Im Bericht der Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation, CEPT Report C (CEPT Report 24), der bei TG 4 erarbeitet wurde, sind konkrete Vorschläge im Hinblick auf die Frequenzausstattung für drahtlose Mikrofone enthalten.
Ziel der Anstrengungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wird sein, den drahtlosen Mikrofonen auch in Zukunft eine ausreichende Frequenzausstattung zuteil werden zu lassen.
Unabhängig davon werden aber auch die Mikrofonhersteller ihren Beitrag dazu leisten müssen, insbesondere in Form der technischen Erschließung und Vermarktung alternativer Frequenzbereiche und technischer Innovationen, die der effizienteren Spektrumsnutzung dienen.

Die Erschließung alternativer Frequenzbereiche sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden (z.B. L-Band). In den bereits zugewiesenen, aber bisher nicht oder nur wenig genutzten Bereichen (z.B. 8m-Band, VHF-Bereich, 863-865 MHz, 1,8 GHz), wird seitens der Hersteller im Wesentlichen deren „Störträchtigkeit“ als Hinderungsgrund ins Feld geführt. Zum Teil handelt es sich dabei jedoch um ältere Erkenntnisse, die erneut auf den Prüfstand kommen sollten. Als vollwertiger Ersatz für den UHF-Bereich können diese alternativen Frequenzbereiche allerdings nicht dienen.

Die Weichenstellung erfolgt in der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (zuständig ist das BMWi). Letztendlich werden die Forderungen des Rundfunks (Frequenzausstattung), des ländlichen Raumes (Breitband) und anderer Anwender z.B. der Kulturwirtschaft (Mikrofone pp.) politisch (auf Länderebene im Bundesrat) zu entscheiden sein.

Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler