(...) Gastronomische Betriebe dürfen daher ab 22. Juni bis 23 Uhr geöffnet haben und bis zu 50 Personen drinnen gemeinsam feiern (..)
(...) natürlich auch für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Insoweit haben hier Abgeordnete keinerlei Privilegien. (...)
(...) Zum Höhepunkt des Infektionsgeschehens in Bayern war es leider notwendig, einen Aufnahmenstopp und ein Besuchsverbot für stationäre Einrichtungen der Pflege zu erlassen. (...)
(...) Sie finden die aktuell erarbeitete Förderrichtlinie zum Corona-Pflegebonus unter: (...)
(...) Aufgrund der guten Gesamtentwicklung können wir neben allgemeinen Erleichterungen für die gesamte Bevölkerung seit einigen Wochen auch für einzelne Berufsgruppen weitere Öffnungen ermöglichen. (...)
(...) Zum Höhepunkt des Infektionsgeschehens in Bayern war es leider notwendig, einen Aufnahmenstopp und ein Besuchsverbot u.a. für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu erlassen. (...)