Frage an Michael Groß bezüglich Verkehr

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Michael Groß
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Frage von Heinz M. •

Frage an Michael Groß von Heinz M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Groß,

gerade she ich Sie auf einem Foto in Berlin bei der Entgegennahme von 33.ooo Unterschriften gegen die anstehende Privatisierung der Bundesautobahnen.Wie stehen Sie zu dieser Unterschriftenaktion, welche von Ihrer Parteikollgin Gerlinde Schermer initiiert wurde und wie wird Ihr Abstimmungsverhalten am 01.Juni 2017 sein?

Besten Dank für eine schnelle Antwort.

MfG

H.Mues

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SPD

Sehr geehrter Herr Mues,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft. Nach reiflicher Abwägung habe ich mich dazu entschieden, gegen das Anfang Juni zur Abstimmung gestellte Paket zu stimmen. Dieses Gesetzespaket enthält umfassende Änderungen des Grundgesetzes sowie einfachgesetzlicher Änderungen. Es geht zurück auf eine Einigung zwischen der Bundesregierung und den Ländern vom Dezember 2016 als Ersatz für das Auslaufen der Regelungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich 2019.

Der Grund für mich, dem Gesetzpaket meine Zustimmung zu verweigern, ist die darin enthaltene Einführung einer Infrastrukturgesellschaft zur Sicherstellung der Finanzierung und Effizienz bei Bau und Verwaltung der Bundesautobahnen. Die Schaffung einer Gesellschaft privaten Rechts widerspricht meinem Grundsatz, dass die Bereitstellung öffentlicher Güter, wie der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur, in die öffentliche Hand gehört. Einer Infrastrukturgesellschaft könnte ich nur zustimmen, wenn diese die Form einer Gesellschaft öffentlichen Rechts hat. Das ist in dem vorliegenden Kompromiss nicht der Fall. CDU/CSU haben dies vehement abgelehnt.

Meine Fraktionskolleg*innen haben lange und hart verhandelt, um möglichst viele Privatisierungsschranken einzubauen. So wurden auch Änderungen bereits im Grundgesetz hineinverhandelt, dass die mittelbare und unmittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und deren Tochtergesellschaften ausgeschlossen wird. Außerdem ist ausgeschlossen, dass sich Private im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder wesentliche Teile davon betreffen, beteiligen. Wenn man bedenkt, dass insbesondere Bundesverkehrsminister Dobrindt ursprünglich bis zu 49 % der Gesellschaft an private Investoren veräußern wollte, ist das ein erstaunliches Verhandlungsergebnis.

Mir persönlich ging das aber nicht weit genug. Denn das bedeutet auch, dass auf der anderen Seite die Möglichkeit besteht, ÖPP in höherem Maße durchzuführen. Zudem ist der Begriff „wesentliche Teile“ zu unkonkret, als dass damit ein wirklicher Ausschluss von Privatisierung garantiert ist. Darüber hinaus wird erstmals geradezu dazu aufgerufen, dass die Sanierung und der Bau von Schulen durch ÖPP-Vorhaben umgesetzt werden. Diesem widerspreche ich in aller Entschiedenheit. Die Bereitstellung von Bildungsinfrastruktur ist elementare Aufgabe des Staates.

Des Weiteren ist ein möglicher Wechsel der Rechtsform, z.B. der GmbH in eine AG, lediglich einfachgesetzlich geregelt. D.h. eine andere Bundesregierung kann diese Umwandlung ohne eine Änderung des Grundgesetzes mit einfacher Mehrheit vollziehen. Gleiches gilt für die Kreditfähigkeit der Gesellschaft. Es ist zwar nicht erlaubt, dass diese selbst Kredite aufnimmt, aber dieser Punkt ist ebenfalls nur einfachgesetzlich geregelt. Auch der vorgesehene Parlamentsvorbehalt ist lediglich einfachgesetzlich geregelt und kann durch eine andere politische Mehrheit jederzeit verändert werden. Auch die Übernahme des Angestellten ist nur einfachgesetzlich abgesichert. Auch hier besteht die Gefahr, dass eine andere politische Mehrheit den Abbau von bislang gesicherten Arbeitsplätzen mit Tariflöhnen und guter Mitbestimmung organisiert.

Für mich ist klar: Die Union wollte von Anfang an eine echte Privatisierung der Autobahnen und wird das auch weiterhin vorantreiben. Der vorgelegte Kompromiss schloss dies nicht vollumfänglich aus und daher habe ich ihm nicht zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Groß