Antwort 21.08.2017 von Michael Groß SPD
(...) Wer in Deutschland als Kind ausländischer Eltern geboren wird, bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit und kann sie auch mit Eintritt der Volljährigkeit behalten, ohne die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern abgeben zu müssen, sofern er oder sie in Deutschland aufgewachsen ist. (...)