Frage an Michael Hennrich bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Michael Hennrich
CDU
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Frage von Martina S. •

Frage an Michael Hennrich von Martina S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Hennrich!
Können sie mir bitte mitteilen, ob in der nächsten Zukunft bzgl. des Beamtenstatus in Bezug auf Lohnsteuer und Sozialversicherungen Änderungen geplant sind? Wie ist die Meinung der CDU dazu, dass z.B. die beamteten Lehrer bzgl. der Abzüge beim Brutto- Gehalt meiner Meinung nach eindeutig bevorteilt sind. Ein Jungleher erhält Netto sofort nach der Beamtung je nach Einteilung zwischen 2100,- und 2500,- €. Dieses Netto- Gehalt ist besonders von Frauen in der freien Wirtschaft nach Studienende äußerst selten zu erzielen, obwohl viele Studiengänge wesentlich schwieriger zu beurteilen sind, als ein PH- Studium. Der Beitrag zu den Krankenkosten ist für Beamte wesentlich geringer, und sie erhalten wegen der Beihilfe 100 % ihrer Krankenkosten rückvergütet. Die Krone der Ungerechtigkeit ist aber die Höhe der Pensionen. Bei AN in der freien Wirtschaft wird zur Rentenberechnung der Durchschnitt des Lebensverdienstes herangezogen, bei den Beamten das letzte Gehalt, und die prozentuale Berechnung liegt bei Pensionen auch höher. Nachdem nun zunehmend die Renten auch besteuert werden, ist dieser Unterschied für den Normalbürger nicht mehr nachvollziehbar. Die Zeiten, dass Beamte weniger verdienen als AN in der freien Wirtschaft sind wohl schon lange vorbei oder betreffen nur die untersten Beamtenbesoldungsklassen.
Bezüglich der Wahlen in diesem Jahr möchte ich mich im Vorfeld informieren, welche Partei hier tätig werden wird und würde mich freuen, von Ihnen eine Antwort zu erhalten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Scherr,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10. Februar 2009. Ihre Auffassung, dass Beamte gegenüber anderen Arbeitnehmern über die Gebühr privilegiert werden, teile ich nicht.

Denn der Beamte nimmt Aufgaben war, die zu den wichtigsten, zu den „ureigensten“ des Staates gehören.
In seinem Tätigkeitsbereich handelt er für den Staat und ist damit sein Repräsentant.
Der Beamte hebt sich vom „normalen“ Arbeitnehmer dadurch ab, dass seine Arbeit ein besonderes Treueverhältnis zum Staat voraussetzt. Diese Besonderheit bringt auch Nachteile, wie etwa die erleichterte Beschneidung seiner Grundrechte, mit sich.

Hintergrund der von Ihnen angesprochenen „Privilegierungen“ von Beamten ist jedoch ein anderer:
Der deutsche Staat konkurriert seit jeher mit der sehr viel solventeren Privatwirtschaft um die besten Arbeitnehmer. Fakt ist, dass in vielen Bereichen die Nettogehälter der Beamten mit den Gehältern der Privatwirtschaft nicht annährend vergleichbar sind. Im juristischen Bereich etwa sind die Unterschiede massiv: Bei gleicher Qualifikation überbieten internationale Kanzleien den Staat derzeit um mehr als Doppelte. Im Übrigen: Vergleichen Sie doch einmal die Gehälter der Leitungsebene bei Daimler mit denen Einkünften der Leitungsebene eines Ministeriums.

Um mit der freien Wirtschaft mithalten zu können, aber auch um den Arbeitnehmer für seine besondere Treue zu entlohnen, werden daher steuerliche Anreize gesetzt, die meiner Ansicht nach notwendig und gerechtfertigt sind. Das Beamtentum diskriminiert in meinen Augen keine anderen Anstellungsformen.
Was Ihr Argument zu den Krankenkosten angeht, so möchte ich Sie nur kurz darauf hinweisen, dass entgegen Ihrer Auffassung ein Teil der Kosten privat abgesichert werden muss.
Auch Ihr Argument zur Besteuerung der Renten geht fehl: Die nachgelagerte Rentenbesteuerung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfGE 105, 73) zurück, wonach die unterschiedliche Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von Beamtenpensionen einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Grundgesetz begründet hat. Das Alterseinkünftegesetz sorgt insofern für die gebotene Gleichheit.

Innere Sicherheit, Rechtsfrieden und verlässliche Rahmenbedingungen für Bürger und Unternehmen sind Faktoren, deren Wert für Deutschland auch als Wirtschaftsstandort von besonderer Bedeutung ist. Insofern halte ich den Sonderstatus von Beamten, mit dem gerade nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten einhergehen, auch weiterhin für gerechtfertigt.

Übrigens: Deutschland hat mit nur 12,5% an der Gesamtzahl der Arbeitnehmer extrem wenige Staatsdiener. In Dänemark und Schweden arbeitet ein Drittel der Arbeitnehmer beim Staat, in Großbritannien tun es 22%, und selbst in den USA zählt man 16%.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage umfassend klären. Für eine weitere Auseinandersetzung mit diesem Thema können Sie sich vertrauensvoll an Herrn Barthle wenden, der für den Wahlkreis Schwäbisch-Gmünd im Bundestag sitzt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hennrich