Frage an Michael Naumann von Iris B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Naumann,
ich Danke Ihnen für Ihre Antwort zum Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg.
Können Sie mir bitte sagen, worauf genau die Firma Vattenfall den von Ihnen zitierten Rechtsanspruch hat? Wenn Sie mir diese Frage nicht beantworten können, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, wo ich mehr über den Inhalt dieses Rechtsanspruches lesen kann.
Herzlichen Dank!
Freundliche Grüße
Iris Binnewies
Sehr geehrte Frau Binnewies,
ich bin kein Jurist, aber rechtskundige Menschen haben mir erläutert, dass der "Rechtsanspruch" Vattenfalls auf Erteilung der Genehmigung für das Kraftwerk Moorburg sich aus §4 des Bundesimmisionsschutzgesetz (BImschG) in Verbindung mit den §§ 6 und 5 BImSchG ergibt. Nach §6 BImSchG ist die Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage nach §4 zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die vorgeschriebenen umweltrechtlichen Pflichten des Betreibers (§§ 5 und 7 BImSchG) eingehalten werden und andere öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen. Da der Behörde bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kein Ermessen eingeräumt wird, spricht man hier von einem Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung.
Das Genehmigungsverfahren für das Kraftwerk ist noch nicht abgeschlossen. Bisher wurde Vattenfall nur die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach §8a BImSchG erteilt, deren sofortige Vollziehung nach §80 Absatz 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet worden ist. Deshalb konnte mit den Baumaßnahmen schon begonnen werden.
Die Voraussetzungen für die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns wurden von der Behörde bejaht mit der Begründung, es würden sowohl der Genehmigung nach §4 BImSchG, als auch der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme und Einleitung von Kühlwasser keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen. Die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns begründet aber keinen Anspruch auf eine spätere Genehmigungserteilung des Kraftwerks. Sollte die Genehmigung aus irgendeinem Grund nicht erteilt werden, wäre Vattenfall verpflichtet, die bereits vorgenommenen Bauarbeiten auf eigene Kosten zu beseitigen.
Viele Grüße,
Michael Naumann