Frage an Michael Naumann von Ronald F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Naumann,
werden Sie sich dafür einsetzen, dieses unsinnige Rauchverbot wieder abzuschaffen und jeden selber entscheiden lassen, wie er damit umgeht?
Es eilt!! Ab März werden die ersten Gaststätten und Kneipen pleite gehen!!! Warum? Viele Rentner saßen zusammen in Cafes, haben sich unterhalten und geraucht, sollen die sich jetzt vor die Tür stellen? Oder einsam zu Hause bleiben?
Das "Volk" braucht keine Bevormundung und keine totale Überwachung. (Video, Internet)
Sehr geehrter Herr Fischer,
folgende Position nehme ich zu diesem Thema ein:
Das Gaststättenrecht liegt beim Land Hamburg - und damit auch die Ausgestaltung des Rauchverbots. Die CDU-Fraktion hatte sich ein eigenes Raucherzimmer im Rathaus genehmigt, und Innensenator Nagel hat sein eigenes Dienstzimmer zum Raucherzimmer erklärt. In der Diskussion ist der Vorschlag, Hamburgs 1-Zimmer-Eckkneipen und ihren Gastwirten die Möglichkeit einzuräumen, selbst zu entscheiden, ob in ihrem Lokal geraucht werden darf oder nicht. Dies müssten sie deutlich kennzeichnen und mit ihren Mitarbeitern abstimmen, so werden Nichtraucher geschützt. Es kann nicht sein, dass diese Gastwirte der Konkurrenz jener Mehrzimmer-Lokale unterliegen, die die Möglichkeit haben, ihren Gästen abgeschlossene Raucherzimmer zu bieten. Eine abschließende Regelung wird es nach der Wahl geben können. Bis dahin werden die Erfahrungen der gegenwärtigen Regelung auszuwerten sein, und es wird sich herausstellen, ob der Umsatzrückgang aufgrund des Rauchverbots in den 1-Zimmer-Kneipen, den manche befürchten, wirklich über 15 Prozent liegt oder nicht.
Es geht ja nicht darum, das Rauchverbot per se rückgängig zu machen. Ich habe mich lediglich dafür ausgesprochen, nach einer gewissen Phase zu prüfen, wie sich das momentane Rauchverbot für Ein-Raum-Kneipen tatsächlich auswirkt. Für den Fall, dass die Befürchtung eintritt und tatsächlich erhebliche Umsatzeinbußen, wie von den Besitzern geäußert, eintreten und Existenzen gefährdet sind, möchte ich gerne prüfen lassen, ob die Besitzer in Rücksprache mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine eigenständige Regelung treffen können - unter der Voraussetzung, dass dies deutlich an den Kneipen gekennzeichnet wird.
Viele Grüße,
Michael Naumann