Sehr geehrter Herr Piazolo, warum wurden Schüler in Bayern beim 29 € - Ticket vergessen?

Prof. Dr. Michael Piazolo
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Frage von Bernd S. •

Sehr geehrter Herr Piazolo, warum wurden Schüler in Bayern beim 29 € - Ticket vergessen?

Selbstzahler müssen damit mehr als Auszubildende und Stundenten zahlen und das bei geringerer Leistung. Zudem müssen sie, anders als früher, oft ein zusätzliches Ticket im Regionalzug lösen, da die Mitnahme von Kindern beim 49 €-Ticket nicht vorgesehen ist.

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Für das Ermäßigungsticket als Tarifangebot im ÖPNV ist das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zuständig. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass Schülerinnen und Schüler in den Berechtigtenkreis zum Kauf des Ermäßigungstickets aufgenommen werden.

Der Berechtigtenkreis zum Kauf des Ermäßigungstickets, das in Bayern ab Herbst 2023 zur Verfügung stehen wird, wurde allerdings inzwischen abschließend festgelegt. Hierzu zählen Auszubildende, Studentinnen und Studenten sowie Freiwilligendienstleistende. Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen, Berufsfachschulen, an Fachakademien und an Fachschulen sowie am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern und am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern gelten als Auszubildende und sind somit umfasst. Die anderen Schülerinnen und Schüler sind nicht zum Kauf des Ermäßigungstickets berechtigt.

Eine mögliche zukünftige Erweiterung des Berechtigtenkreises zum Erwerb des Ermäßigungstickets auf alle Schülerinnen und Schüler wird derzeit unter Federführung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr geprüft.

Damit es nicht zu Ungleichheiten zwischen Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern im vergleichbaren Alter kommt, hat der Gesetzgeber für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) geändert (Plenumsbeschluss am 19. Juli 2023): Die Eigenbeteiligung nach Art. 3 Abs. 2  SchKfrG wurde auf 320 € pro Schülerin/Schüler und Schuljahr gesenkt, die Familienbelastungsgrenze für Familien bleibt bei 490 € pro Schuljahr. Dies ist eine deutliche Entlastung für diesen Personenkreis.

Viele Grüße
Michael Piazolo

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