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Ich sehe es wie Sie, dass wir unsere Demokratie attraktiver machen müssen, um sie wirklich retten zu können. Dazu gehören dann auch Volksentscheide. Ich werde weiter dafür streiten.
Wir haben viele Vorschläge eingebracht, die aber keine Mehrheit gefunden haben. Insofern scheint das Interesse der anderen Fraktionen nicht so groß zu sein.
Unser Grundgesetz sieht derzeit lediglich zwei Szenarien für Volksentscheide auf Bundesebene vor: Zum einen, wenn es um eine neue Verfassung geht und zum anderen bei einer Neugliederung von Bundesländern. Weitere Volksentscheidungen auf Bundesebene wären daher nur möglich, wenn das Grundgesetz entsprechend geändert wird.
Gleichwohl stehen wir direktdemokratischen Elementen nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Im Gegenteil: Wir sehen darin Chancen, damit Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen unmittelbar einbringen und aktiv mitgestalten können, insbesondere auf kommunaler Ebene.
Ihre weitere Frage zur direkten Demokratie hat mich erreicht. Möglichkeiten der Volksgesetzgebung gibt es auf kommunaler, Landes- und Europaebene. Im Bund verweigert sich vor allem die Union der dafür notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit, um die Möglichkeit der Volksgesetzgebung im Grundgesetz zu verankern.