Wird nun eine Reform des Verhältnisses von Religionsgemeinschaften/Kirche erarbeitet, denn eine Echte Trennung von Kirche und Staat steht schließlich in der Verfassung?

Prof. Dr. Michael Piazolo
Michael Piazolo
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Frage von Jochen T. •

Wird nun eine Reform des Verhältnisses von Religionsgemeinschaften/Kirche erarbeitet, denn eine Echte Trennung von Kirche und Staat steht schließlich in der Verfassung?

Es gibt bisher Probleme mit der Trennung von Staat und Kirche, dies wird deutlich wenn die Staatsanwaltschaft im Falle des Organisierten Missbrauches
keine Hausdurchsuchungen macht sondern von der Institution selber ausgewähltes vorgelegt bekommt.
Eine juristische Sonderstellung für Theologen ist gesetzeswidrig!
Beleg:https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/kirche-missbrauchsskandal-es-darf-keine-sonderbehandlung-fuer-die-kirche-geben-id61655386.html
Es sollte zudem überlegt werden die Besuche von Priestern in JVA s zu verbieten denn dies schwächt den Apparat und es unterläuft den Sinn der Strafe wenn es Hilfe von Strukturen gibt welche selber Kriminell sind das gilt auch für Imame der DITIB(Beamte Erdogans und Helfer des MIT).
Religionsfreiheit kann auch mit dem austeilen von Schriften ermöglicht werden.
Beleg:https://justizvollzug.hessen.de/justizvollzug/jva-rockenberg/dienste/seelsorge
Der Staat hilft der Kirche zudem beim Geld/Steuern sammeln, Warum?
Es Reicht.Bitte Macht was

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Beziehungen zwischen Staat und Kirche sind im Grundgesetz geregelt und die entsprechende Ausgestaltung im Konkordat bzw. im Staatskirchenvertrag festgelegt. Diese Regelung hat sich in meinen Augen bewährt. Wir als FREIE WÄHLER stehen zur Trennung von Kirche und Staat, wie sie im Grundgesetz festgelegt ist und auch zur Erhebung der Kirchensteuer durch den Staat.

Demnach findet eine Sonderbehandlung der Kirche, wie von Ihnen angedeutet, durch die staatlichen Strafverfolger nicht statt, denn vor dem Gesetz sind alle gleich, egal, um welche Person oder Institution es sich handelt. Darüber hinaus steht es außer Frage, dass die Kirche bei der Aufklärung und Aufarbeitung der Missbrauchsfälle Fehler begangen hat. Hier muss es dringend Verbesserungen, insbesondere bei der Bereitschaft zur Zusammenarbeit aufseiten der Kirche, geben. Das ist sie den Opfern schuldig, auch, um für die Zukunft ein funktionierendes Präventionssystem aufzubauen.

Viele Grüße

Michael Piazolo

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