Rückfrage auf ihre Antwort vom 7.9.2022 Die Rente und auch die Rentenerhöhung zählen als Arbeitseikommen was per Gesetz geregelt ist. Was soll ich daran ändern können? Einigen mit dem Jobcenter, wie?

Michael Theurer
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FDP
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Frage von Martina R. •

Rückfrage auf ihre Antwort vom 7.9.2022 Die Rente und auch die Rentenerhöhung zählen als Arbeitseikommen was per Gesetz geregelt ist. Was soll ich daran ändern können? Einigen mit dem Jobcenter, wie?

Leider ist das mir nicht möglich. Ich frage sie Konkret, wenn ich diese 300 Euro im November aus dem Entlastungspaket erhalte werden diese wieder vom Jobcenter abgezogen. Die Rentner sind die Verlierer dieser Politik. Kindergeld sind in den letzten 10 Jahren wie oft erhöht worden? Ich glaube in den letzten zwei Jahre 5 mal.
Letztes Jahr hatten die Rentner eine Null Runde. Und davor hatte ich eine Rentenerhöhung von sage und schreibe 0,02 Cent.
In welcher Realität lebt denn unsere Regierung? Heute musste ich schon wieder von Kindergeld Erhöhung lesen. Machen Sie endlich mal etwas für die Rentner.

Mfg. R.

Michael Theurer
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau R.,

die Höhe der Grundsicherung ist von Einkommen und Vermögen abhängig. Zuständig ist für den Bereich Grundsicherung und Rente ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales. Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld, das zum 01.01.2023 eingeführt werden soll, wird voraussichtlich am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet.

Um die Folgen der steigenden Lebenshaltungskosten sowie der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abzumildern, hat die Bundesregierung zahlreiche Entlastungsmaßnahmen ergriffen wie die  Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags, einen Heizkostenzuschuss, die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage, das 9-Euro-Ticket und die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe. Davon haben auch Rentnerinnen und Rentner profitiert. Die Renten waren zum 1. Juli deutlich gestiegen, und Empfänger von Sozialleistungen haben Einmalzahlungen in Höhe von 200 Euro bekommen. Aus dem dritten Entlastungspaket sollen Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember eine einmalige, wie die Einmalzahlung für Arbeitnehmer steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Die drei Pakete bringen allen Bürgerinnen und Bürgern schnelle und unbürokratische Entlastungen in Höhe von rund 95 Milliarden Euro.

Sie können mich auch gern direkt anschreiben unter michael.theurer@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Theurer

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