Seit wann ignoriert ausgerechnet die FDP Urteile des BVerfG?

Michael Theurer
Michael Theurer
FDP
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Frage von Michael H. •

Seit wann ignoriert ausgerechnet die FDP Urteile des BVerfG?

Sehr geehrter Herr MdB Theurer,

das BVerfG hat mit dem Urteil BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140 entschieden, dass der Gesetzgeber … Vorkehrungen zu treffen hat , auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht.
Außerdem mit BVerfG 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144: Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.

Warum läßt ausgerechnet eine eigentlich verfassungstreue Regierung einen schwerstbehinderten und krebskranken Elektrorollstuhlfahrer im Grusibezug nach SGB XII wie mich mit der Inflation und der diesbezüglichen Senkung des Existenzminimums so alleine?

Michael Theurer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

das soziale Netz muss für jede und jeden von uns in Übergangsphasen oder bei Schicksalsschlägen eine Hilfe bieten. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht starke Unterstützung. Schon vor Jahren haben wir Freie Demokraten mit dem liberalen Bürgergeld eine bürgernahe, transparente und bürokratiearme Grundsicherung gefordert. Steuerfinanzierte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld sollten in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammengefasst werden.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, den Sozialstaat bürgerfreundlicher, transparenter und unbürokratischer zu machen und ihn an der Lebenswirklichkeit auszurichten. Bürgerinnen und Bürger sollen die ihnen zustehenden Leistungen wie aus einer Hand erhalten. Anstelle der Grundsicherung soll ein neues Bürgergeld eingeführt werden, das die Würde des Einzelnen achtet und gesellschaftliche Teilhabe besser fördert. Details sind im Koalitionsvertrag unter https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-11/Koalitionsvertrag%202021-2025_0.pdf ab Seite 72 nachzulesen, zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Theurer

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