Würden Sie als Gesundheitsminister Anträge auf Pentobarbital genehmigen?

Michael Theurer
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FDP
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Frage von Jonas T. •

Würden Sie als Gesundheitsminister Anträge auf Pentobarbital genehmigen?

Jens Spahn hat dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den möglicherweise verfassungswidrigen Auftrag gegeben, sämtliche Anträge auf letale Medikamente, wie zum Beispiel Natrium-Pentobarbital, von Suizidwilligen abzulehnen.
Dies hat zur Folge, dass unzähligen Leidenden ihr Recht auf einen sicheren und schmerzfreien Tod verwehrt wird und sie, wenn sie überhaupt körperlich in der Lage sind, auf gefährliche, alternative Suizidmethoden zurückgreifen müssen, die das Risiko haben schmerzhaft zu sein sowie in Misserfolg zu enden und dadurch ein Leben in noch mehr Leid durch entstandende Behinderungen zu verursachen.
Sterbehilfeorganisationen helfen nur in extrem seltenen Fällen oft ausschließlich körperlich Kranken und sind deshalb meist keine Alternative, insbesondere für gesunde und psychisch kranke entscheidungsfähige Sterbewillige.

Deshalb meine Frage: Würden Sie als Gesundheitsminister dem BfArM den Auftrag erteilen, Anträge auf letale Medikamente zu genehmigen?

Michael Theurer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.,

zum Thema Sterbehilfe soll zeitnah nach Abschluss des Koalitionsvertrages durch fraktionsübergreifende Anträge eine Entscheidung getroffen werden. Wir Freie Demokraten haben in unserem Wahlprogramm ein liberales Sterbehilfegesetz gefordert, das klar regelt, unter welchen Voraussetzungen Menschen Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen und leisten dürfen. Es muss auch die Möglichkeit geben, ein letal wirkendes Medikament zu erhalten. Die Voraussetzung muss sein, dass der Wunsch frei und eigenverantwortlich sowie im Vollbesitz der geistigen Kräfte gebildet wurde. Das Selbstbestimmungsrecht gilt auch am Lebensende.

Bitte richten Sie Ihre Frage an den zuständigen Gesundheitsminister.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Theurer

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