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In der vergangenen Legislaturperiode haben wir im Bundestag mehrere fraktionsübergreifende Gruppenentwürfe beraten. Ich habe mich dabei bewusst für den zusammengeführten Entwurf entschieden, der ein eigenes Suizidhilfegesetz vorsah und der Hilfe zur eigenhändigen Selbsttötung grundsätzlich straffrei regeln wollte, verbunden mit einer verpflichtenden, ergebnisoffenen Beratung, die Alternativen, palliative Möglichkeiten und die Tragweite der Entscheidung in den Blick nimmt.
Das von Ihnen angesprochene Urteil des BVerfG hat deutlich gemacht, dass das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende Teil unserer freiheitlichen Ordnung ist.
Auch aufgrund regelmäßiger persönlicher Kontakte zu einem Hospiz in meinem Wahlkreis weiß ich sehr gut, wie belastend diese Realität für Betroffene und Angehörige ist.