Antwort von Michaela Mörsch
DIE LINKE
• 21.04.2017

(...) sie haben die Möglichkeit Widerspruch einzulegen als Mensch mit Behinderung, oder als sozial schwache können sie (auf Antrag) ganz von der Beitragszahlung entbunden werden. Die Verfassungsgerichte in Bayern und Rheinland-Pfalz haben den Beitrag für verfassungsmäßig in Ordnung erklärt. (...)

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