Frage an Monika Griefahn bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Monika Griefahn
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Frage von Matthias H. •

Frage an Monika Griefahn von Matthias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Griefahn,

zum Thema "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" haben Sie sich zuletzt geäußert am 19.5.mit dem Hinweis auf die Expertenanhörung am 27.5. und dass Sie den Ergebnissen nicht vorgreifen möchten. Das kann ich gut nachvollziehen.

Gerne möchte ich wissen wie Sie jetzt, wenige Tage vor der Abstimmung, zu dem Thema stehen. Vorab die Frage: Kennen Sie die Bundestags-Drucksache 16/13245? (Antwort von Staatssekretär Dr. Pfaffenbach auf eine kleine Anfrage zum Thema) Falls nein, dort finden Sie einige sehr lesenswerte Fakten zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet.

Unter Eindruck des aktuellen Informationsstandes, welche Entscheidung beabsichtigen Sie bei der Abstimmung am 18.6.?
Ja/Nein/Oder gibt es bestimmte Änderungen die aus Ihrer Sicht für eine Zustimmung erforderlich sind?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Henkelmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Henkelmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Der momentane Gesetzesentwurf für Internetsperren ist für uns als SPD nicht zustimmungsfähig. Wir sind ganz klar dafür, zuallererst die Ursachen von Kinderpornografie zu bekämpfen. Anders als Frau von der Leyen haben wir bereits vor längerer Zeit einen 10-Punkte-Plans vorgelegt, damit Kinder und Jugendliche noch effektiver vor sexueller Gewalt und Ausbeutung geschützt werden.

Kinderpornografie ist bereits heute in allen ihren Dimensionen strafbar. Uns ist wichtig, dass dieses bestehende Verbot effektiv umgesetzt und verfolgt wird. Hier sind gerade auch die Strafverfolgungsbehörden der Länder gefordert. Wer Seiten mit kinderpornografischen Inhalten erstellt und ins Netz stellt, muss dingfest gemacht werden. Dafür wollen wir eine bessere internationale Verfolgung dieser Straftaten.
Wir wollen wir im vorliegenden Gesetzesentwurf ´Löschen´ vor ´Sperren´ stellen. Das BKA soll die Provider als erstes auffordern die Seiten vom Netz zu nehmen sowohl national und international.
Eine weitere Bedingung für das Gesetz ist, dass es als Spezialgesetz formuliert wird, um deutlich zu machen, dass es keine Internetsperren für zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen oder Glücksspiel geben wird. Das das richtig ist, hat auch die Anhörung gezeigt.
Momentan verhandeln wir mit der Union und das Ergebnis steht derzeit noch nicht fest. Aber Sie können sicher sein, dass wir von unseren Forderungen nicht abrücken werden.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Griefahn