Frage an Monika Griefahn von Julius P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Griefahn
Ich habe 2 Themen Bereiche bei denen mich ihre Meinung interessieren würde.
In Bezug auf die anstehenden Enscheidungen im Rahmen der die Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung hat es ein Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten gegeben:
http://www.welt.de/data/2007/01/29/1193059.html In diesem wird der Sorge Ausdruck gegeben das Deutschland auf dem Weg in einen Überwachungsstaat ist.
Ich möchte gerne wissen wie sie zu diesen Vorbehalten des Bundesdatenschutzbeauftragten stehen und wie sie dies im Parlament darstellen wollen.
Ebensolches gilt auch für die anstehende Urheberrechtsreform "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" hier werden Rechtsnormen so verändert. Das sowohl für Konsumenten als auch speziell für Gewerbetreibende, der Umgang mit Urheberrechts geschützten Material, aber auch dessen Entwicklung. Nur noch mit permanenter juristischer Unterstützung zu erbringen ist oder garnicht mehr geleistet wird.
Als Beispiel:
In unsererem "Laden": 9 Leute,3 Technik, 3 Verkauf,1 Verwaltung, 2 Lager, + 1 Chef. Wird bald einen Anwalt eingestellt der zu 70% mit Urheberrechts-Fragen beschäftigt sein wird. Das ist für den Herren Juristen sicherlich sehr positiv bringt aber außer gestiegen Kostendruck für unsere Produkte garnichts.
Mit freundlichen Grüssen
Julius Petersen
PS:Ich hoffe sie erinnern sich noch an die schöne Zeit beim CVJM-Landesverband und dem CVJM- Eppendorf in Hamburg.
Ich hätte ja nie gedacht dass ich sagen kann ich habe mit einer späteren
Ministerin auf einem Bett gesessen und Gitarre gespiel und gesungen.
Sehr geehrter Herr Petersen,
vielen Dank für Ihre Email.
Die grundsätzlich bis Herbst 2007 umzusetzende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland zur Einführung von Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten.
Wir in der SPD-Bundestagsfraktion nehmen sowohl unsere Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch unsere Verpflichtung für Bürgerrechte sehr ernst. Wir haben unseren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur „Vorratsdatenspeicherung“ erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen zufriedenstellenden Kompromiss erzielt hat, dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte. Der deutschen Regierung ist es auf europäischer Ebene gelungen, die „Vorratsdatenspeicherung“ auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist.
Dabei hatten die Initiatoren der „Vorratsdatenspeicherung“ auf EU-Ebene mit den anfänglichen Entwürfen weitergehendes vorgesehen: So sollte die Mindestspeicherfrist zwölf Monate betragen. Durch lange und intensive Verhandlung ist erreicht worden, dass es jetzt nur noch sechs Monate sind. In der Praxis bedeutet das, dass die Unternehmen, die die relevanten Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zu geschäftlichen Zwecken aufbewahren, keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen müssen als bisher. Einige weitere in meinen Augen überflüssige Vorschläge könnten außerdem verhindert werden.
Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internettelefonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer behauptet wird, also auch Informationen, welche Websites benutzt werden, werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden.
Die Richtlinie enthält Vorgaben für Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, die mit Sanktionen bewehrt werden müssen. Die Sanktionen sollen insbesondere einen unbefugten Zugriff oder Umgang mit den Daten verhindern und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sichern.
Wie schon auf europäischer Ebene werden wir auch auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der Richtlinie den sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung im Blick behalten und für eine Speicherung mit Augenmaß sorgen.
In Bezug auf Ihre Frage zum Urheberrecht kann ich Ihrem Eindruck nicht zustimmen. Obwohl wir momentan noch mitten im parlamentarischen Beratungsverfahren sind und ich Ihnen noch nicht konkret sagen kann was sich gegenüber dem Urheberrechtsentwurf ändern wird, so ist doch sicher, dass die Koaltition kein Interesse daran hat, mit der Novelle mehr Aufwand für die einzelnen Vertragsparteien zu produzieren. Ganz im Gegenteil - wir versuchen momentan Lösungen zu finden, durch die langwierige Verfahren verhindert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn