Frage an Monika Griefahn bezüglich Soziale Sicherung

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Monika Griefahn
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Frage von franz v. •

Frage an Monika Griefahn von franz v. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Griefahn

Ist es eigendlich sozial in Ordnung das die Gehälter der Bundestagsabgeordneten doppelt so hoch erhöht werden als Sie Hartz 4 Beziehern Im Monat zum Leben Gewähren?
Sie haben wohl keine Hemmungen! Teile der Gesellschaft leben am Minimum und Sie greifen aus dem Vollen. Ist das Ihre Politik?

Mit freundlichen Grüßen

Franz Verspohl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Verspohl,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Neuregelung der Abgeordnetenbezüge und Ihren Anmerkungen dazu. Da ich ein öffentliches Amt bekleide, haben Sie ein Anrecht darauf zu wissen, wie sich mein Einkommen zusammensetzt und wonach es sich richtet.

Dass Abgeordnete grundsätzlich eine "angemessene" Entschädigung bekommen sollen, die ihre Unabhängigkeit sichert, ist in Artikel 48, Abs. 3 des Grundgesetzes geregelt. Diese Entschädigung ("Diät") liegt derzeit bei 7.009 Euro und wurde das letzte Mal zum 1. Januar 2003 erhöht. Die Summe ist wie alle Einkommen -- Löhne und Gehälter -- zu versteuern. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld gibt es für Abgeordnete nicht. Als Orientierungsgröße für die Festlegung der Entschädigung werden die Einkommen von Bürgermeistern von Städten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern oder von Landräten sowie die Besoldungen einfacher Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht...) herangezogen.

Man hat sich für eine Orientierung an diese Berufsgruppen entschieden, weil Verantwortung und Arbeitsbelastung dieser Berufe mit der der Abgeordneten vergleichbar ist. Dabei sind die Diäten immer unterhalb der Bezugsgrößen, also der Beamtenbesoldungsgruppe B6 und der Richterbesoldungsgruppe R6, geblieben.

Die geplante Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozentsatz von 4,7 Prozent. Dieser Steigerungssatz dürfte dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen von 2005 bis Ende 2007 entsprechen. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009, die 4,48 Prozent beträgt, wird dann die Orientierungsgröße der oben genannten Besoldungsgruppen erreicht. Inbegriffen ist auch die voraussichtliche Steigerung der durchschnittlichen Erwerbseinkommen bis zur nächsten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung frühestens im Jahr 2010.

Hinzu kommt, dass wir den Anspruch auf Altersversorgung absenken werden. Auch für Abgeordnete gilt künftig die Rente mit 67. Diese wird wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch stufenweise umgesetzt. Derzeit erhält ein Abgeordneter für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft im Bundestag eine Altersentschädigung von 3 Prozent der monatlichen Diät -- dafür muss er aber mindestens acht Jahre Mitglied im Deutschen Bundestag gewesen sein. Diese 3 Prozent werden wir auf 2,5 Prozent reduzieren, so dass er nach acht Jahren 20 Prozent seiner Diät erhält. Der Höchst-satz der Altersentschädigung beläuft sich auf 67,5 Prozent. Dafür muss ein Abgeordneter aber dann auch 27 Jahre im Bundestag gewesen sein. Das ist bei den wenigsten der Fall. Durchschnittlich bleiben Abgeordnete etwa zwei bis drei Wahlperioden im Bundestag, also acht bis zwölf Jahre.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen deutlich machen, dass die Erhöhung nicht maßlos ist, sondern sich in bereits geschehene und zu erwartende Lohn- und Gehaltsentwicklungen einpasst. Sie honoriert auch unseren ungeregelten, oft hektischen Alltag und unsere Bereitschaft, viele Wochen im Jahr von Heim und Familie getrennt zu leben. Beachten Sie bitte auch, dass ich wie Sie Steuern zahle und die Krankenversicherung selbstverständlich auch von der Diät abgeht. Ich muss zusätzliche Kosten wie eine Wohnung in Berlin bestreiten, da ich mindestens zwei Wochen im Monat in Berlin verbringe. Auch bei mir ist also brutto nicht gleich netto. Die steuerfreien Aufwandsentschädigungen ist für die Unterhaltung der Büros im Wahlkreis, Veranstaltungen, die Fahrten im Wahlkreis - bei mir etwa 30.000 km pro Jahr. Dadurch sind, anders als bei Selbstständigen, diese auch nicht absetzbar.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn