Frage an Monika Griefahn von Dieter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Griefahn,
wie ich der Abstimmungsliste zum Gesetzesentwurf ... zur neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ...
entnehmen konnte, haben Sie ihre Stimme nicht abgegeben.
Warum nicht?
Was verstehen Sie konkret unter:
...Umsetzung und Anwendung der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich nur auf das reduziert wird, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist.
Ich kann es übrigens nicht verstehen, dass bei einer Abstimmung über die Einschränkung von Bürgerrechten hin zu einem Überwachungsstaat nicht j e d e r Abgeordnete sich klar entscheidet; es kann k e i n e Gründe geben, nicht abzustimmen.
(Das gilt übrigens auch für Kanzlerin und Fizekanzler, die beide ihre Stimme nicht abgegeben haben!)
Sehr geehrter Herr Klotzsche,
Ich teile Ihre Vorbehalte gegenüber den vorgeschlagenen Überwachungsmaßnahmen und möchte Ihnen einmal darstellen, warum ich mich dafür entschieden habe, nicht an der Abstimmung über das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" teilzunehmen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich auf eine gemeinsame politische Position in Sachen Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Das ist richtig und gut so, denn wer regierungsfähig bleiben möchte, der muss auch politische Stellung beziehen. Da ich auch weiterhin der Vorratsdatenspeicherung kritisch gegenüber stehe, habe ich mich dafür entschieden, nicht an der Abstimmung am vergangenen Freitag teilzunehmen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen Abzug von 50,00 Euro bezahlen müssen, wenn Sie bei namentlichen Abstimmungen,wie beim "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung",nicht anwesend sind.
Ich habe mich im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, dass die Umsetzung und Anwendung der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich nur auf das reduziert wird, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Die sensiblen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch das Berufgeheimnis (beispielsweise von Journalisten) dürfen dabei nicht an zentralen Stellen eingeschränkt werden. Wir von der SPD-Bundestagsfraktion haben auch gefordert, die tatsächliche Anwendung nach einiger Zeit zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Griefahn