Frage an Monika Griefahn von Falk S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Griefahn,
seit August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. In den vergangenen sechs Jahren wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Dem gegenüber stehen massive, diskriminierende Benachteiligungen, z.B. im Adoptionsrecht, im Erbschaftsteuerrecht (unterschiedliche Freibeträge) und bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die staatliche Unterstützung). Im Gegensatz zu Eheleuten steht Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für geleistete Unterstützung aber nur ein steuerlicher Absetzungshöchstbetrag von 7.680 € zu. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich. Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch im Beamtenrecht werden mir und meinem Lebenspartner bisher der Familienzuschlag und andere Leistungen verwehrt, die meinen verheirateten und ebenfalls kinderlosen Kolleginnen und Kollegen zuerkannt werden.
Mit dieser diskriminierenden Gesetzeslage liegt die Bundesrepublik Deutschland in Europa weit hinter anderen Ländern zurück – man könnte auch sagen, wir sind eins der Schlusslichter, was die Akzeptanz alternativer Lebensformen und deren gesetzliche Gleichstellung angeht. Hieraus resultiert meine konkrete Frage:
In welcher Weise setzen Sie persönlich sich auf Bundes-, Landesebene und in Ihrem Wahlkreis zurzeit für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein?
Mit freundlichen Grüßen
Falk Siede
Sehr geehrter Herr Siede,
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich zum gültigen Lebenspartnerschaftsgesetz äußern. Seit dem 1. August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft und am 1. Januar 2005 ist auch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts gültig. Ich finde, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz und seine Überarbeitung längst überfällig waren. Die Lebenspartnerschaft ist ein eigenständiges Rechtsinstitut, dessen Akzeptanz erfreulicherweise immer weiter zunimmt.
Ich setze mich dafür ein, dass die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen und nicht-gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften auch im Steuerrecht erfolgt. Bereits in der vorletzten Legislaturperiode habe ich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Bundestagsfraktion das Ergänzungsgesetz eingebracht. Das Ergänzungsgesetz regelt die steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften. Dass kinderlose Ehen, aber nicht (gleichgeschlechtlich) eingetragene Partnerschaften mit oder ohne Kind, vom Ehegattensplitting profitieren, finde ich nicht richtig. Denn in Deutschland hat sich das Familienbild in den letzten Jahren stark gewandelt und diesen Veränderungen muss die Politik Rechnung tragen.
Das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz steht nach wie vor auf der Tagesordnung. Ich setze mich dafür ein, dass dieses Gesetz in Kraft tritt. Allerdings ist es nicht leicht, unseren derzeitigen Koalitionspartner CDU/CSU davon zu überzeugen. Die sind nämlich nach wie vor dagegen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn