Frage an Monika Griefahn von Dennis K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Griefahn,
mit großem Erstaunen habe ich Ihrer Antwort vom 29.05.08 entnommen, dass auch Springmesser nicht mehr geführt werden dürfen, weil sie unter die Definition eines Einhandmessers fallen. Wieso gibt es dann eine eigene Definition für Springmesser im WaffG? Auch Frau Fograscher hat am 16.04.08 auf die Frage nach Springmessern geantwortet, dass für diese das Taschenmesserprivileg gilt.
Umgangssprachlich sind Springmesser und Einhandmesser unterschiedliche Messertypen. Ich habe mich in mehreren Waffengeschäften nach der Bedeutung der Gesetzesverschärfung erkundigt. In allen wurde mir gesagt, das Springmesser weiterhin geführt werden dürfen! Wenn der Gesetzgeber also auch das Führen von Springmessern verbieten will, dann sollte er dies so formulieren, dass der Bürger es versteht! Müssen Gesetze nicht klar formuliert werden?
Wenn Sie schreiben, dass ich mein Einhandmesser nicht mehr für den alltäglichen Gebrauch in der Hosentasche führen darf, widersprechen Sie damit der Aussage von Innenminister Schäuble und der Stellungnahme der Firma Böker (Quellen: siehe meine Fragen vom 14.05.), wonach ein gesetzestreuer Bürger durch das Führungsverbot nicht beeinträchtigt wird!
Wie soll sich der Bürger an Gesetze halten, die selbst von den Abgeordneten unterschiedlich ausgelegt werden?
Sie behaupten, dass die Verbote zum Führen bestimmter Messertypen zu mehr innerer Sicherheit beitragen. Womit belegen Sie dies??? Wie ich in meiner letzen Anfrage verdeutlicht habe, führen strengere WaffG erfahrungsgemäß sogar zu einer Zunahme der Kriminalität! Dieses Gesetz wird also voraussichtlich nicht die gewünschte Wirkung erzielen! Sollte die Politik nicht eher das eigentliche Problem der Jugendkriminalität angehen anstatt allen gesetzestreuen Bürgern diese praktischen Werkzeuge zu verbieten?
Ich hoffe, dass ich Ihnen deutlich machen konnte, dass das WaffG nicht so eindeutig und logisch ist, wie Sie glauben!
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Kreutz
Sehr geehrter Herr Kreutz,
ich habe Ihnen meine Meinung zum neuen Waffenrecht bereits ausführlich dargestellt.
Natürlich kann das neue Waffenrecht nicht das "Allheilmittel" für die Bekämpfung von Jugendkriminalität sein. Allerdings können wir damit Jugendlichen den Zugang zu gefährlichen Waffen erschweren und dafür sorgen, dass das Tragen von Waffen insbesondere bei Jugendlichen nicht bagatellisiert wird.
Für weitere Informationen weise ich Sie auf die Internetseite des Bundesministeriums des Innern ( http://www.bmi.bund.de ) hin, wo Sie weitere detaillierte Informationen zum Waffenrecht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn