Frage an Monika Griefahn von Thorsten W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Griefahn,
ich bin sehr enttäuscht von Ihren beiden Antworten zum WaffG vom 05.06.08. Genau wie die meisten anderen Abgeordneten können Sie die berechtigten Fragen nicht beantworten und weichen stattdessen auf Standard-Aussagen wie "ich habe Ihnen bereits meine Meinung zum neuen Waffenrecht ausführlich dargestellt bla bla bla..." aus.
Warum können Politiker eindeutige Fragen nicht klar beantworten????? Dann würden sicher auch weniger Anfragen zum selben Thema an Sie gerichtet!
Auch mich interessieren die gestellten Fragen sehr:
1. Wie die beiden Fragesteller dargestellt haben, ist nicht zu erwarten, dass das Messer-Verbot zu einem Rückgang der Kriminalität führen wird! Welchen Sinn macht es dann?
2, Warum legen Sie das Gesetz anders aus als z. B. Innenminister Dr. Schäuble?
3. Warum sprechen Sie immer wieder von "Kampfmessern", obwohl es gar nicht um diese geht?
4. Wieso wurde im Gesetzt nicht formuliert, dass das Führungsverbot auch für Springmesser gilt?
5. Wieso können Sie keine Auskunft darüber geben, welche Messer gem. Anlage 1 Abschnitt 1 WaffG noch geführt werden dürfen?
6. usw... (Siehe Fragen von
Herrn Padberg und
Herrn Kreutz)
Ich finde es wirklich peinlich, dass Abgeordnete Gesetze beschließen, obwohl sie offensichtlich keine Ahnung von der betroffenen Materie haben!
Man kann ja nicht alles wissen. Jeder hat seine persönlichen Wissensschwerpunkte. Aber dann sollte man sich bei den Themen, die einem nicht so liegen, besser zurückhalten!
Glauben Sie, dass Ihre unqualifizierten Antworten zum WaffG Ihr Ansehen als Polikerin steigern? Konnten Sie sich nicht bei der Abstimmung zum WaffG ihrer Stimme enthalten und zugeben, dass Sie sich mit Messern nicht auskennen, anstatt alle gesetzestreuen Bürger unnötig einzuschränken?
Ich hoffe, dass alle Bürger, die nicht auf die praktischen Werkzeuge verzichten wollen, zukünftig die einzige Partei wählen, die diesem Schwachsinn nicht zugestimmt hat!
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Wachter
Sehr geehrter Herr Wachter,
Die Verwendung von Messern bei Straftaten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im öffentlichen Raum ist mindestens ebenso bedeutsam, dass bestimmte Messertypen, die bisher nicht verboten waren, wie Einhandmesser oder Messer mit feststehender Klinge, gerade von Jugendlichen mitgeführt werden, um vermeintliche Stärke zu zeigen, damit zu drohen und sie im Ernstfall dann auch zu benutzen.
Vor allem Einhandmesser, besonders in Gestalt von zivilen Varianten so genannter Kampfmesser, haben bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen. Auch größere feststehende Messer haben an Deliktrelevanz gewonnen.
Die große Mehrheit der Bevölkerung geht verantwortungsvoll mit Messern um. Das habe ich in meinen Ausführungen mehrmals betont. Es geht mir und meinen Kolleginnen und Kollegen nicht darum, gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger den Umgang mit Waffen zu verbieten. Die Neubestimmungen richten sich also nicht gegen verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger.
Das Führen bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck ist weiterhin erlaubt. Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht eingeschränkt werden soll. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Zahl der Gewalttaten zurückgeht, bei denen Messer verwandt werden, wenn sie nicht mehr in der bisherigen Form zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Abgeordneten Ihres Wahlkreises, Herrn Otto Schily, der Ihnen sicherlich gern auf Ihre Fragen antworten wird.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesinnenministeriums ( http://www.bmi.bund.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn