Befürworten Sie die Verschärfung des Nichtraucherschutzes in Sachsen-Anhalt?
Passivrauchen ist nachweislich gesundheitsschädlich. Im bundesweiten Vergleich hinkt Sachsen-Anhalt beim Schutz der Bevölkerung jedoch hinterher. Während bspw. das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ein konsequentes, ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten vorsieht, erlaubt unser Nichtraucherschutzgesetz (siehe § 4 NRauchSchG ST) nach wie vor weitreichende Ausnahmen – etwa für kleine Einraum-Kneipen oder Nebenräume.
Darüber hinaus fehlt bisher ein gesetzlicher Schutz für Kinder und Jugendliche vor Passivrauch im privaten Umfeld, trotz hoher Schadstoffbelastung in Fahrzeuginnenräumen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen:
1. Werden Sie sich in der neuen Legislaturperiode für die (teilweise) Streichung der Ausnahmeregelungen in § 4 NRauchSchG ST nach bayerischem Vorbild einsetzen, um rauchfreie Gaststätten in Sachsen-Anhalt durchzusetzen?
2. Unterstützen Sie eine Initiative für ein Rauchverbot im Pkw bei Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren?
Liebe Betül,
Ich hoffe, das Du ist für dich ok. Wir wohnen ja beide in Magdeburg und sind damit Nachbarn.
Zu deiner 1. Frage: Da schließe ich mich der Position meiner Partei in Sachsen-Anhalt an. Wir sind für mehr Prävention und Suchtberatung für Raucher. Uns liegt die Gesundheit der der Raucher, Nicht-Raucher und der Beschäftigten in der Gastro am Herzen. Deswegen unterstützen wir, wenn Gastwirte Rauchverbote verhängen oder rauchfreie Räume schaffen. Das aktuelle NRauchSchG sehen wir als gute Grundlage dafür an. Deswegen glaub ich, dass es andere Maßnahmen braucht, um die Gesundheit aller besser zu schützen, als eine Streichung der Ausnahmeregeln. Durch individuelle Konsumverbote werden wir das Problem in meinen Augen nicht lösen.
Zu deiner 2. Frage: Die Initiative finde ich sehr wichtig und total gut. Wie könnte ich die Initiative denn konkret unterstützen?
Liebe Grüße
Mustafa