Frage von Wolf M. • 13.02.2015 (...) In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft und in der Einzelbegründung der Verträge wird erläutert, dass die Muslimverbände als „privatrechtliche Religionsgemeinschaften“ (anders als Körperschaften des öffentlichen Rechts) „keine Verpflichtung zur Rechtstreue“ haben. Insoweit fehlt also grundsätzlich die Gewähr für grundgesetzkonformes Verhalten. (...) Antwort ausstehend von Nebahat Güçlü SPD Hamburg Wahl 2015Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen Teilen