Frage an Nicole Specker bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Nicole Specker
Nicole Specker
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Nicole Specker zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Matthias N. •

Frage an Nicole Specker von Matthias N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Specker,

ich bin 45 Jahre alt, seit rund 4 Jahren im Öffentlichen Dienst tätig und freiwillig gesetzlich versichert.
Ihre Partei hat immer für die betriebliche Altersvorsorge geworben. Nun zahle ich denn auch seit Jahren regelmäßig bei der Versorgungsanstalt des Bundes meine (Pflicht-)Beiträge. Sobald ich jedoch ins Rentenalter komme, wird von der zu erwartenden Betriebsrente der gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag einbehalten werden, und zwar sowohl den Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil! Und dies noch zusätzlich zum Beitrag auf meine zu erwartende gesetzliche Rente.
Damit wird die Renditeerwartung an die betriebliche Altersvorsorge zunichte gemacht. Was der Gipfel der Ungerechtigkeit ist: Diese Beitragspflicht gilt nur für gesetzlich, nicht aber für privat Versicherte.

Diese Konstruktion wurde bereits 2004 in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit von rot-grün erfunden, um die seinerzeit notleidenden Sozialkassen zu mit zusätzlichen Einnahme zu versorgen. Nun haben wir mittlerweile eine geringe Arbeitslosenquote und mithin eine sehr anständige Finanzierungsgrundlage für die Sozialkassen.

Halten Sie die geltende Rechtslage für angemessen?
Werden Sie sich als MdB dafür einsetzen, die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auf Betriebsrenten für gesetzlich Versicherte abzuschaffen? Falls nein, warum nicht?

Freundliche Grüße

M. N.

Portrait von Nicole Specker
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

zunächst möchte ich mich für die späte Antwort entschuldigen, aber persönliche Anfragen beantworte ich selber. Ihren Unmut kann ich verstehen und ich finde Ihre Kritik berechtigt. Sie sind nicht der Einzige, der sich in den letzten Woche mit dieser Fragestellung an mich gewendet hat.

Rentnerinnen und Rentner, die mit dem vollen Auszahlungsbetrag gerechnet haben, sehen sich zum Zeitpunkt der Auszahlung der vollen Beitragspflicht ausgesetzt. Ihre Unzufriedenheit darüber, dass sich die betriebliche Altersvorsorge nicht wie erwartet gelohnt hat, ist uneingeschränkt nachvollziehbar.

Zunächst zum Sachverhalt: Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2004 eine gesetzgeberische Entscheidung zur beitragsrechtlichen Gleichbehandlung von Versorgungsbezügen innerhalb der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung getroffen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren regelmäßig fortlaufende Rentenzahlungen aus betrieblichen Altersvorsorgeverträgen nämlich bereits beitragspflichtig, Einmalzahlungen hingegen nicht. Die Entscheidung des Bundesgesetzgebers beendete diese Ungleichbehandlung und zum damaligen Zeitpunkt sachlich richtig gewesen sein. Die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung gilt seitdem bei der Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Lebensversicherung als Versorgungsbezug für die gesamte Auszahlungssumme. Inzwischen haben alle zuständigen obersten Bundesgerichte und das Bundesverfassungsgericht die unterschiedlichen Wirkungen der beitragsrechtlichen Regelung geprüft und bestätigt. Recht- und verfassungsmäßig war danach auch der mit der Regelung verbundene rückwirkende Eingriff in die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits abgeschlossenen betrieblichen Direktversicherungsverträge. Diese an sich also rechtlich zulässige Einschränkung des Vertrauensschutzes sehe ich persönlich heute sehr kritisch.

In NRW hat sich die SPD-Landtagsfraktion parlamentarisch mit der Angelegenheit befasst. Zuletzt fand hierzu im Februar 2016 eine öffentliche Anhörung im Landtag in Düsseldorf statt, zu der Sachverständige Stellungnahmen und Einschätzung gaben. Die Ergebnisse der Anhörung sowie Forderungen der SPD-Landtagsfraktion wurden an den Bund weitergereicht, um so den Reformprozess auf der Bundesebene zu begleiten bzw. anzustoßen. Die Regelungen und Bestimmungen in dieser Angelegenheit liegen hauptsächlich in der politischen Zuständigkeit des Bundes, die Einflussmöglichkeiten der Bundesländer waren und sind in diesem Bereich nur gering. Gerade in diesem Sinne möchte ich mich ab dem 24. September als Ihre Bundestagsabgeordnete für eine Änderung der bestehenden Regelung einsetzen.

Ich versichere Ihnen persönlich nochmals, dass sich die SPD und im Besonderen ich – da ich die Rente und eine sozial gerechte Altersversorgung zu einem Schwerpunktthema gemacht habe –für eine Änderung der bestehenden Regelung einsetzen werde. Unsere Arbeit und mein Einsatz gelten einer konsequenten Verbesserung der Alterssicherung.

Mit besten Grüßen

Nicole Specker