War es tatsächlich so, wie Herr Stefan Homburg über X behauptet, dass das BSW mit seiner entscheidenden Stimme im Thüringer Untersuchungsausschuss 8/1 verhindert hat, die Impfschädendaten anzufordern?
Falls ja, warum haben Sie entgegen der Position der Bundespartei gestimmt?
https://x.com/SHomburg/status/2031294122275832084
Sehr geehrte Frau F.,
die Darstellung, das BSW habe im Corona-Untersuchungsausschuss 8/1 verhindert, Daten zu möglichen Impfschäden anzufordern, ist nicht zutreffend.
Zunächst ist wichtig zu unterscheiden: Die öffentliche Diskussion bezieht sich nicht auf den Corona-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags, sondern auf eine Abstimmung in der Corona-Enquete-Kommission. Beide Gremien haben unterschiedliche Aufgaben. Während der Untersuchungsausschuss konkrete Vorgänge während der Pandemie aufklärt, beschäftigt sich die Enquete-Kommission mit der Frage, welche Lehren aus der Pandemie für zukünftige Krisen gezogen werden sollten.
Der Antrag der AfD bezog sich auf die Frage, wie Informationen zur Sicherheit von Impfstoffen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und dem Paul-Ehrlich-Institut übermittelt wurden. Zu diesem Themenkomplex lag bereits eine Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen vor, die aus Sicht des BSW die offenen Fragen beantwortete.
Entscheidend ist: Mit dem Abstimmungsverhalten des BSW wurde nichts verhindert. Die Enquete-Kommission hatte zuvor gemeinsam beschlossen, ihre Arbeit zunächst in mehreren Arbeitsgruppen zu strukturieren. Genau dort werden solche Fragestellungen fachlich aufgearbeitet – unter Beteiligung von Sachverständigen aller Fraktionen. Auch der von der AfD benannte Sachverständige arbeitet in diesen Arbeitsgruppen mit.
Die Ablehnung des Antrags hatte daher keine inhaltlichen Gründe, sondern betraf ausschließlich das Verfahren. Der Antrag zielte auf eine sofortige schriftliche Anhörung und hätte das zuvor gemeinsam vereinbarte Vorgehen der Kommission teilweise umgangen.
Zudem verfügt die AfD in der Enquete-Kommission über ein Drittel der Mitglieder und damit über parlamentarische Minderheitenrechte. Diese wurden durch das Abstimmungsverhalten des BSW weder eingeschränkt noch verhindert.
Die Behauptung, das BSW habe mit einer „entscheidenden Stimme“ verhindert, dass Daten zu Impfschäden angefordert werden, trifft daher so nicht zu.
Freundliche Grüße
Nina Behrendt, MdL
