Frage an Norbert Barthle bezüglich Familie

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Norbert Barthle
CDU
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Frage von Annette H. •

Frage an Norbert Barthle von Annette H. bezüglich Familie

Betreff: Betreuungsgeld

Lieber Herr Barthle,

unsere erste Tochter ist eineinviertel Jahre alt. Seit diesem August wird sie an zwei Tagen in der Woche von einer Tagesmutter betreut, was hervorragend klappt. Sie lernt dort andere Kinder kennen und damit wichtige soziale Kompetenzen. Ihr tut die Abwechslung sichtlich gut.
In dieser Zeit kann ich meinem alten Beruf nachgehen. Das ist auch für mich ein unerlässlicher Ausgleich. Außerdem kann ich dadurch beruflich am Ball bleiben.

Von vielen Müttern in meinem Umfeld weiß ich, dass es ihnen genauso geht. Den eigenen Beruf ganz an den Nagel zu hängen und 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag nur Mutter und Hausfrau zu sein, ist für keinen der Beteiligten von Vorteil, weder für unsere Kinder, noch für die Arbeitgeber und auch nicht für uns Eltern.

Doch mit Teilzeitbeschäftigung und einer Teilzeitbetreuung kann das von Ihrer Partei favorisierte Betreuungsgeld nicht beantragen werden.
Welche Anreize möchten Sie mit dieser "Unterstützung" setzen?
Warum wird ein beliebtes Betreuungskonzept wie das unsere damit aktiv und wissentlich benachteiligt?

Bitte um eine klare Antwort!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Holland,

vielen Dank für Ihre Frage.

So ganz verstehe ich die Probleme nicht. Ich habe mich mal schlau zu machen versucht:
Entscheidend für die Zahlung von Betreuungsgeld ist nicht die Erwerbstätigkeit der Eltern. Betreuungsgeld kann auch gezahlt werden, wenn beide Eltern Vollzeit arbeiten. Entscheidend ist, ob das Kind eine staatlich subventionierte Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, z.B. einen Krippenplatz oder einen Platz bei einer vom Jugendamt angestellten Tagesmutter. In diesen Fällen wird kein Betreuungsgeld gezahlt, weil ja die Eltern dieser Kinder schon finanziell unterstützt werden dadurch, dass der Staat einen Teil der Kosten für den Betreuungsplatz übernimmt. Elternbeiträge decken die Kosten bei weitem nicht ab. Wenn Eltern (erwerbstätig oder nicht) die Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder privat organisieren (Großeltern, Nachbarn, Au-Pair, etc.) oder selbst übernehmen, wird Betreuungsgeld gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen nach Abtsgmünd

Ihr Norbert Barthle