Frage an Norbert Brackmann bezüglich Finanzen

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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Susanne N. •

Frage an Norbert Brackmann von Susanne N. bezüglich Finanzen

Guten Tag Herr Brackmann,

warum hören Regierung und Parlament nicht auf die vielen zahlungswilligen Millionäre und erhöhen die Steuern für die Einkommensstarken? Laut Frontal 21/ZDF gehen durch die Steuergeschenke der letzten Jahren den Staat jährlich 50 Mrd Euro verloren. Im Interesse des Landes sollten die Spitzensteuersätze wieder angehoben werden. Warum werden die Reichen verschont? Wie stehen Sie als Haushaltsexperte dazu?

Schöne Grüße aus dem Herzogtum
Susanne Nowacki

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Nowacki,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift im deutschen Einkommenssteuerrecht bei einem ledigen Arbeitnehmer bereits ab einem Einkommen von ca. 53.000 Euro brutto im Jahr. Wenn man hier also über eine Mehrbelastung der Vermögenden spricht, trifft dies auch Arbeitnehmer, die monatlich ca. 4.400 Euro verdienen.

Der Prozentsatz derer, die den erhöhten Einkommenssteuersatz von 45 Prozent zahlen, der bei einem Ledigen ab ca. 250.000 Euro Jahreseinkommen greift, ist dabei verschwindend gering. Es ehrt zwar Millionäre, dass sie einen höheren Spitzensteuersatz zahlen möchten, um der Gemeinschaft zu helfen. Allerdings würde eine solche Anhebung beim angesprochenen 45-Prozent-Satz kein nennenswertes Mehraufkommen generieren. Würden wir aber den 42-Prozent-Satz anheben, träfe dies nicht nur Reiche, sondern vor allem den hart arbeitenden Mittelstand.

Dies wäre aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Wenn der Steuersatz angehoben werden soll, muss zunächst die Bemessungsgrundlage auf andere Beine gestellt werden. Wir können nicht die aufstrebenden Leistungsträger der Gesellschaft im Mittelstand weiter belasten, nur um den Millionären symbolträchtig ebenfalls mehr Geld abzuziehen. Die Anhebung des obersten Steuersatzes alleine wäre hingegen nur Symbolpolitik und würde keine nennenswerten neuen Einnahmen erzeugen.

Dennoch werde ich mich einer Anhebung des Spitzensteuersatzes nicht verschließen, wenn wir in der Koalition hierüber Einvernehmen erzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann

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CDU

Sehr geehrte Frau Nowacki,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift im deutschen Einkommenssteuerrecht bei einem ledigen Arbeitnehmer bereits ab einem Einkommen von ca. 53.000 Euro brutto im Jahr. Wenn man hier also über eine Mehrbelastung der Vermögenden spricht, trifft dies auch Arbeitnehmer, die monatlich ca. 4.400 Euro verdienen.

Der Prozentsatz derer, die den erhöhten Einkommenssteuersatz von 45 Prozent zahlen, der bei einem Ledigen ab ca. 250.000 Euro Jahreseinkommen greift, ist dabei verschwindend gering. Es ehrt zwar Millionäre, dass sie einen höheren Spitzensteuersatz zahlen möchten, um der Gemeinschaft zu helfen. Allerdings würde eine solche Anhebung beim angesprochenen 45-Prozent-Satz kein nennenswertes Mehraufkommen generieren. Würden wir aber den 42-Prozent-Satz anheben, träfe dies nicht nur Reiche, sondern vor allem den hart arbeitenden Mittelstand.

Dies wäre aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Wenn der Steuersatz angehoben werden soll, muss zunächst die Bemessungsgrundlage auf andere Beine gestellt werden. Wir können nicht die aufstrebenden Leistungsträger der Gesellschaft im Mittelstand weiter belasten, nur um den Millionären symbolträchtig ebenfalls mehr Geld abzuziehen. Die Anhebung des obersten Steuersatzes alleine wäre hingegen nur Symbolpolitik und würde keine nennenswerten neuen Einnahmen erzeugen.

Dennoch werde ich mich einer Anhebung des Spitzensteuersatzes nicht verschließen, wenn wir in der Koalition hierüber Einvernehmen erzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann