Frage an Norbert Brackmann bezüglich Gesundheit

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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Christian R. •

Frage an Norbert Brackmann von Christian R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Brackmann,

seit 2009 sitzen Sie im Bundestag und Ihre Partei sitzt seit dem auch auf der Regierungsbank.

Am 3.1.2013 wurde die Drucksache 17/12051 „Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ veröffentlicht. Dort werden zwei Szenarien beschrieben. Starkes Hochwasser und ein Pandemie.

https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf

Das Szenario Pandemie beschreibt die Ausbreitung eines SARS-Cov Virus, Modi-SARS genannt, in Deutschland. Dieses Szenario ist erschreckend nah an der jetzigen Pandemie. Welche Maßnahmen wurden damals nach diesem Bericht ergriffen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Ridder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ridder,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Erkenntnisse aus der von Ihnen genannten Risikoanalyse BBK fanden u.a. Eingang in den Nationalen Pandemieplan (NPP). Der NPP wurde erstmals 2006 unter Federführung des Robert-Koch-Institutes (RKI) gemeinsam mit den Ländern erstellt, die auch bei der Risikoanalyse des BBK mitgewirkt haben. Der NPP dient der gezielten Vorbereitung von Behörden und Institutionen auf Bundes- und Länderebene auf eine Influenzapandemie. Die Erkenntnisse aus der Pandemie-Risikoanalyse 2012 wurden in einer Überarbeitung des NPP aufgegriffen. Darin formulierte das RKI u.a. "Planungshilfen" für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, die "Bevorratungen" von Atemschutzmasken und anderen Hygieneschutzartikeln sowie Managementkonzepte "für eine rasche Beschaffung im Ernstfall".

Die Umsetzung des NPP fällt im Wesentlichen jedoch in die Zuständigkeit der Länder. Denn der Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland folgt der durch das Grundgesetz vorgeschriebenen föderalen Kompetenzverteilung. Nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 GG besteht die Bundeskompetenz nur und thematisch eng begrenzt beim Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall (Zivilschutz). Der Katastrophenschutz sowie entsprechende Vorsorgemaßnahmen im Gesundheitsbereich im Falle einer Pandemie liegen in der Zuständigkeit der Länder. Im Rahmen des COVID-19-Krisenmanagements der Bundesregierung wurden Ende März 2020 zwar die Zuständigkeiten des Bundes bei einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutung durch Änderungen insbesondere des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erweitert. Dennoch sind die Länder zuständig die erforderlichen personellen und auch materiellen Ressourcen vorzuhalten.

Grundsätzlich aber muss man konstatieren, dass der Nationale Pandemieplan uns bislang sehr gut bei der Bewältigung der Pandemie geholfen hat. Im NPP werden neben infektionshygienischen Maßnahmen auch die Kontaktpersonensuche durch die Gesundheitsämter formuliert. Gerade die aufwendige Kontaktpersonensuche hat geholfen die Pandemie lokal immer wieder einzudämmen und uns zudem ein Verständnis von den sog. Superspreadern gegegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann