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Antwort von Norbert Königshofen
CDU
• 05.08.2009

(...) Dadurch wird die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Reichweitenbegrenzung bei der passiven Sterbehilfe bewusst konterkariert. Eine intensive Aufklärung und Beratung über die richtige Abfassung von Patientenverfügungen wird damit künftig zu einer wichtigen Aufgabe für Ärzte, Verbände und kirchliche Träger. Leider nimmt allerdings gerade der vom Bundestag nun angenommene Gesetzentwurf - anders als die konkurrierenden Entwürfe - die Beratung zur Patientenverfügung nicht in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung auf. (...)

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CDU
• 21.01.2009

(...) Will der behinderte Mensch die behinderungsbedingten Aufwendungen nicht einzeln nach § 33 EStG belegen, so kann er auf den Pauschbetrag nach § 33b EStG zurückgreifen. In bestimmten Fällen kann ein Mensch mit Behinderung neben dem Pauschbetrag zusätzlich Aufwendungen nach § 33 EStG geltend machen. Diese Möglichkeit wurde durch eine Gesetzesänderung im Jahressteuergesetz 2008 verbessert. (...)

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