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Antwort 02.06.2008 von Norman Paech Die Linke
(...) Ich möchte hier nicht in eine wissenschaftliche Diskussion über völkerrechtliche Aspekte dieses Konfliktes eintreten. Nur so viel: Auch unter deutschen Völkerrechtlern gibt es in der Karabach-Frage kontroverse Auffassungen, die sich um die alternativen Positionen gruppieren: Hier, im Falle Armeniens, das „Recht auf Selbstbestimmung“ eines Volkes, dort, im Falle Aserbaidschans, das „Recht auf territoriale Integrität“ eines Staates. (...)