Frage an Olaf Böttger bezüglich Gesundheit

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Olaf Böttger
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Frage von Manuela G. •

Frage an Olaf Böttger von Manuela G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Böttger,

mich würde es interessieren, wie Sie zum Thema "Nichtraucherschutz" stehen?

Mit freundlichem Gruß

Manuela Gutt

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CDU

Liebe Frau Gutt,

laut Statistischem Bundesamt sterben jährlich allein in Deutschland ca. 40.000 Menschen an einem Krebs der Atemwege. Diese Krankheit gilt als eine der Haupttodesursachen bei Rauchern. Doch auch für Nichtraucher kann der Tabakrauch äußerst gefährlich sein. So haben zum Beispiel Kinder unter den Folgen des Tabakkonsums der Eltern zu leiden. Passivrauchen in der Kindheit erhöht nach einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums aus dem Herbst 2005 das Krebsrisiko deutlich. Kinder rauchender Mütter erkranken auch häufiger an Blasen- oder Nierenkrebs. Das sind dann die Spätfolgen von Abbauprodukten des Tabaks im Mutterleib und in der Muttermilch. In Deutschland sterben pro Jahr mehr als 3.300 Nichtraucher am Passivrauchen. Das Schreckliche ist, darunter befinden sich auch ca. 60 Säuglinge.
Das Passivrauchen verursacht damit mehr Todesfälle als illegale Drogen und Asbestbelastung zusammen.
Dies ist ein unhaltbarer Zustand, den es durch gezielte Aufklärungsmaßnahmen und durch gesetzliche Regelungen zukünftig zu verändern gilt.

Einen Schwerpunkt seiner Arbeit sieht der Senat erfreulicherweise in der gezielten Ausweitung der Suchtprävention und in der konsequenten Bekämpfung des Drogenmißbrauchs.

Stichwort: Generelles Rauchverbot in Gaststätten

Nach dem Erlaß von Rauchverboten in einigen europäischen Nachbarstaaten wächst auch in Deutschland der Druck, das Rauchen in Gaststätten zu verbieten.

Ich plädiere dafür, den Erfolg einer Selbstregulierung der Gastronomie zunächst aber erst einmal noch abzuwarten:
Wenn es mit einer freiwilligen Selbstbeschränkung zukünftig allerdings nicht klappen sollte, muß der Nichtraucherschutz durch Gesetze und Verbote gewährleistet werden. In der freiwilligen Selbstverpflichtung des Hotel- und Gaststättenverbandes zur Ausweitung von Nichtraucherschutzbereichen sehe ich aber auf jeden Fall einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Die kürzlich gegenüber der Bundesregierung beschlossene Selbstverpflichtung sieht zukünftig zeitlich gestaffelte Verbreitungsquoten für die Einrichtung von Nichtraucherschutzbereichen vor. Kritisch anzumerken ist aber aus meiner Sicht, daß noch erläuternde Vorgaben und Hilfen für die Gastwirte fehlen, die sicherstellen, daß der Nichtraucherschutz nicht nur in Form eines Alibi-Schildes an der Wand oder auf irgendeinem Tisch endet. Es fehlt auch noch an klaren Konsequenzen, falls die angestrebten Ziele zum Schutz der Nichtraucher nicht erreicht oder eingehalten werden sollten. Sollte nämlich dem Nichtraucherschutz mit der freiwillig vereinbarten Selbstverpflichtung des Gaststättenverbandes nicht zum Durchbruch verholfen werden können und die Gastronomie ihren Verpflichtungen nicht genügend nachkommen, wird der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen und über andere Regelungen nachdenken müssen.

Grundlage dafür ist das neue, am 27. Februar 2005 in Kraft gesetzte Tabakrahmenübereinkommen. Es sieht die konsequente Umsetzung von gesetzgeberischen Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher vor. Die Regelungen werden sich dann sicherlich am europäischen Trend orientieren und weitergehend sein als die bisher getroffenen Vereinbarungen.

Nichtrauchen muß für uns absolute Priorität haben. Ich kann mir ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen und am Arbeitsplatz durchaus gut vorstellen. Generell ist es aber besser, wenn man freiwillig auf das Rauchen verzichtet, weil der Erfolg dann natürlich auch länger anhält. Aus medizinischer Sicht wäre es grundsätzlich immer zu begrüßen, wenn es ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden geben würde."

Stichwort: Rauchverbot an Schulen

Ich freue mich darüber, daß wir in Hamburg zum 01.August 2005 ein absolutes Rauchverbot für Schüler und Lehrer an allen Hamburger Schulen eingeführt haben. Hamburg ist nach Berlin erst das zweite Bundesland, das ein generelles Rauchverbot eingeführt hat.
Der Hamburger Senat hat sich mit seiner Konzeption einer drogenfreien und somit auch rauchfreien Kindheit die Verstärkung von Präventionsmaßnahmen auf seine Fahnen geschrieben. Jahrzehntelange Appelle haben leider nicht zum Ziel geführt. Gerade die jüngeren Jahrgänge gilt es zu schützen.“

Stichwort: Rauchfreie Bahnhöfe

Seit dem Jahresende 2005 sind fast alle Stationen der S-Bahn in Hamburg rauchfrei. Nach den Bahnhöfen entlang der S-Bahn-Linie 3 bis Neugraben ist das Rauchen jetzt auch an den Haltestellen der Linie S 1 verboten. Alle Stationen wurden zwischenzeitlich mit entsprechenden Beschilderungen ausgestattet.
Ich freue mich über diese positive Entwicklung. Zeigt sie doch die Ernsthaftigkeit der Deutschen Bahn bei der Unterstützung einer gezielten Suchtpräventionspolitik.

Stichwort: Rauchfreie Kinderspielplätze

Auf Initiative der Wandsbeker BV herrscht zukünftig ein generelles Rauchverbot auf zwei Spielplätzen dieses Bezirks. In der Begründung der Initiative heißt es: "Zigarettenkippen stellen u.a. eine Gefahr für kleine Kinder dar, denn die nehmen leider alles in den Mund."

Mit diesem Pilotprojekt am Borchertring und in der Schemmannstraße will das Bezirksamt Wandsbek den Erfolg einer solchen Maßnahme testen. Zeigt das Pilotprojekt das erwartete positive Ergebnis, könnte das Rauchverbot vielleicht schon bald auf allen Hamburger Spielplätzen gelten.

Ich unterstütze dieses Pilotprojekt ausdrücklich und appelliere an alle Erwachsenen, das Rauchen auf Spielplätzen sowohl im eigenen Interesse als auch im Interesse ihrer Kinder zu unterlassen. Ein Rauchverbot auf Spielplätzen ist ein weiteres Mosaiksteinchen auf dem Weg zu einer drogenfreien Kindheit und Jugend.

MfG

Olaf Böttger
Fachsprecher Drogen und Sucht der CDU - Bürgerschaftsfraktion