Frage an Olaf Scholz bezüglich Soziale Sicherung

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Olaf Scholz
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Olaf Scholz von Klaus-Peter S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Scholz,

ist die gesetzliche Regelung zur Rentengarantie überhaupt notwendig gewesen?Ich stelle als Bürger in Abrede,dass eine Kürzung einer festgelegten Rente überhaupt rechtlich in Ordnung gewesen wäre,und vor dem Bundesverfassungsgericht bestand gehabt hätte.Fakt ist doch,dass die Höhe der Rente ein Resultat lebenslanger persönlicher Einzahlungen ist.D.h. es besteht ein Anspruch auf diese errechnete Rente aufgrund der geleisteten Einzahlungen.? Können denn politische Parteien die einmal erworbenen rechtlichen Rentenansprüche zusammenstreichen und die lebenslange Zukunftsplanung der Bürger zunichte machen?Das kann doch nicht sein!Ich bin kein Rentenexperte ,sondern nur ein Rentenbeitragszahler, der so langsam den Glauben an die Verlässlichkeit in unserem Sozial - und Rechtsstaat Stück für Stück verliert.Private Rentenversicherungen garantieren doch auch die Ansrüche auf eine festgelegte Mindestrente entsprechend der Einzahlungen , p l u s einer schwankenden Zusatzrendite.

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg
Klaus-Peter Steinberg

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Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie sicher wissen, finanzieren sich die Leistungen der Rentenversicherung im Umlageverfahren, d. h. die Renten werden aus den aktuellen Einnahmen der Beitragszahler und einem Zuschuss aus Steuermitteln bestritten. Wie die Rentner in ihrem Arbeitsleben für die Renten ihrer Elterngeneration aufkamen, werden somit ihre Renten von den heute Erwerbstätigen finanziert. So sind Alt und Jung im Generationenvertrag verbunden. Die Beiträge werden also nicht für den Einzelnen als Rücklage gesammelt, sondern sofort wieder als Renten ausgegeben. Dadurch wird sichergestellt, dass die Renten mit der Entwicklung der Löhne Schritt halten. Wer im Berufsleben ein durchschnittliches Einkommen hatte, wird auch eine etwa durchschnittliche Rente erhalten, unabhängig von der Höhe der tatsächlich eingezahlten Beträge. Beispielsweise wurde 1950 auf ein Durchschnittseinkommen ein Rentenbeitrag von 316 DM pro Jahr gezahlt. Das war damals viel Geld, würde aber heute nicht mehr zur Sicherung des Lebensstandards reichen. Für die Rentnerinnen und Rentner bedeutet die Koppelung der Rentenhöhe an die aktuellen - nicht die damaligen – Löhne also mehr Sicherheit. Daher sehe ich auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Der Mechanismus der Lohnkopplung hätte bei einem Rückgang der durchschnittlichen Höhe der Bruttolöhne auch zu einer Absenkung der Renten führen müssen. Angesichts der großen Verunsicherung, die Spekulationen in den Medien über Rentenkürzungen hervorgerufen hatten, war es notwendig geworden, mit einer gesetzlichen Regelung die schon bestehende Schutzklausel bei der Rentenanpassung so zu erweitern, dass auch negative Entwicklungen der Löhne der Beschäftigten nicht zu Rentenminderungen führen können. Ob die Rentengarantie wirklich greifen muss, werden wir erst Ende März wissen, wenn die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter für das Jahr 2009 statistisch ermittelt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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