Frage an Olav Gutting bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Olav Gutting
CDU
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Frage von Edgar R. •

Frage an Olav Gutting von Edgar R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gutting,

Sie stimmten einer Grundgesetzänderung zu, die das "Verschulden"des
Staates und der Länder regelt.
Ist das Ziel Schuldenreduzierung für Politiker nun nur noch ein Ziel, weil das Grundgesetzes vorschreibt? Haben Sie die Befürchtung, dass Politiker (auch Ihrer Partei) eine Neuverschuldung nur begrenzen bzw. ablehnen, weil diese per Grundgesetz abgelehnt wird - und nicht etwa deshalb, weil es haushaltspolitisch notwendig ist. Trauen Sie den Politikern nicht mehr? Wäre eine Reduzierung einer Neuverschuldung bzw. deren Verzicht OHNE Grundgesetzänderung nicht möglich gewesen?
Warum ändert man ein Grundgesetz um eine Sache festzuschreiben,
wofür der Bundestag per Mandat verpflichtet bzw. angehalten ist.

MfG
E. Riedinger

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CDU

Sehr geehrter Herr Riedinger,

mit Dank bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 8. dieses Monats, in der Sie über die Internetseite „abgeordnetenwatch.de“ nach der Erforderlichkeit, eine Schuldenbremse für Länder und den Bund im Grundgesetz zu verankern, fragen.

Die immense Verschuldung der öffentlichen Haushalte ist hinlänglich bekannt. Sie dürfte vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise und Ihrer Folgen auf ca. 2 Billionen Euro hinauslaufen. Eine Zahl, mit der sich verbal leicht umgehen lässt, da diese Verschuldensdimension bei weitem unser aller Vorstellungskraft übersteigt.

Wie oft hat die Politik vor der Ausweitung der staatlichen Verschuldung gewarnt und die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung nachdrücklich betont. Insbesondere in den Jahren, in denen die Steuerquellen nur so sprudelten, wurde der Versuch gemacht, die Haushaltsausgaben zu begrenzen und die Verschuldung zurückzuführen. Leider ist es – unabhängig davon, wer gerade im Bund bzw. in den Ländern das Sagen hatte – mit wenigen Ausnahmen (z.B. Baden-Württemberg) beim bloßen Versuch geblieben. Die Erfahrungen der Fiskalpolitik von den Anfängen der Bundesrepublik bis zum heutigen Tage haben deutlich gemacht, je höher die staatlichen Einnahmen wuchsen, um so größer war die Versuchung, das Geld unter die Leute zu bringen. Insbesondere vor Wahlterminen, aber nicht nur dann. Es gab und gibt genug gute Gründe, Finanzmittel für soziale Projekte zusätzlich bereit zu stellen.

Dennoch: der alte Grundsatz des Vaters der Sozialen Marktwirtschaft Ludwig Erhard gilt bis zum heutigen Zeitpunkt. Die beste Sozialpolitik ist eine vernünftige, prosperierende Wirtschaftspolitik, was so viel heißt, dass nur ausgegeben werden kann, was zuvor eingenommen wurde. Dieser Grundsatz wurde leider schon vor vielen Jahrzehnten über Bord geworfen, mit der Folge der heute für uns kaum vorstellbaren Staatsverschuldung.

Im Übrigen sage ich Ihnen nichts Neues, wenn ich feststelle, dass hehre kaufmännische Grundsätze in unserer modernen Konsumgesellschaft so gut wie kaum mehr eine Rolle zu spielen scheinen. Die Politik geht da allen immer wieder vorgetragenen Sparbemühungen zum Trotz nicht selten mit ungutem Beispiel voran.

Bloße Selbstverspflichtungen bleiben zumeist reine Lippenbekenntnisse. Daher finde ich es ebenso richtig wie konsequent, restriktive staatliche Verschuldungskriterien ins Grundgesetz zu schreiben. Es hat einen wesentlich verpflichtenderen Charakter, als wenn man die Forderung als anerkennenswerten und zu beachtenden Haushaltsgrundsatz formulieren würde.

Natürlich wissen alle Parteien, die Linke einmal ausgenommen, um den gefährlichen Tatbestand der astronomisch hohen Staatsverschuldung. Auch und gerade wegen der Generationengerechtigkeit. Aber – wie die Vergangenheit zur Genüge bewiesen hat – gibt die Politik unter dem Druck der Verhältnisse leider zu schnell den an sie gerichteten Ausgabenforderungen nach.

Die Aufnahme der Schuldenbremse ins Grundgesetz wird – davon bin ich überzeugt – Bund und Länder mehr als bisher zu strikter Haushaltsdisziplin anhalten, zumal ein Stabilitätsrat geschaffen werden soll (bestehend aus dem Bundesfinanzminister und den Länderfinanzministern), dem die Aufgabe zukommt, die neue Schuldenpolitik zu überwachen.

Ich glaube, dass damit ein Instrument geschaffen wird, mit dem die Haushaltspolitik der öffentlichen Hand wieder zurück auf einen soliden, finanziell zumutbaren Weg geführt werden kann. Das sind wir unseren Kindern und Enkeln schuldig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Olav Gutting MdB

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