Frage an Olav Gutting bezüglich Recht

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Olav Gutting
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Frage von Adriano A. •

Frage an Olav Gutting von Adriano A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gutting,

mit großer Sorge las ich kürzlich in einer Zeitschrift vom Gesetzesantrag des Landes Berlin vom 9.10.2007/ Entwurf einer Änderung des Waffengesetzes, Bundesrats-Drucksache 701/07. Darin geht es darum einen großen Teil aller z.Zt. handelsüblichen Messer zu verbieten und zu Mordwaffen zu erklären.

Ich selbst bin ein Messersammler, so wie andere Briefmarkensammler sind.
Mit Beschluss des oben genannten Gesetzes müsste ich mich kriminalisiern lassen, und dürfte in der Öffentlichkeit kein Messer mehr mit mir führen. Messer sind seit Jahrtausenden ein Werkzeug, und wie alle Werkzeuge können sie auch missbraucht werden. Ich selbst führe regelmäßig ein Taschenmesser bei mir, da es auch heute noch ein sehr nützliches Werkzeug sein kann. Nur weil einige gewaltbereite Jugendliche Messer missbrauchen soll jetzt eine ganze Sammler-Szene, eine jahrhunderte alte, traditionsreiche Industrie zu Verbrechern stilisiert werden?

Ich bin überzeugt, wer anderen Menschen Schaden zufügen will, der tut es auch. Er lässt sich davon nicht durch das Verbot einer von ihm gewählten Waffe aufhalten. Wenn er nicht mehr an Messer herankommt, benutzt er eben Schraubenzieher, Hammer oder Äxte. Sollen diese dann auch verboten werden?
Wie ist ihre Meinung dazu? Würden sie es zulassen wollen, dass Millionen "normaler" und unbescholtener Deutscher kriminalisiert und in ihrer persönlichen (Entscheidungs-)Freiheit beschnitten werden, welche ihnen unser Grundgesetz gewährt?

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Sehr geehrter Herr Agnoli,

MdB Olav Gutting ist nicht Mitglied im Innenausschuß des Deutschen Bundestages, der für die Behandlung des Waffenrechtsthemas federführend ist. Dennoch darf ich Ihnen zu der Problematik wie folgt antworten, da ich das Hearing in der letzten Woche im Büro über den Hauskanal verfolgt
habe:

Der erste Teil des Hearings befasste sich mit den sog. Anscheinswaf­fen, während der zweite Teil der "Berliner Initiative" gewidmet war.

Die zur Frage des Verbots bestimmter Messertypen vorgetragenen Argumenta­tionen waren -- wie nicht anders zu erwarten -- unterschiedlich. Sicherlich kann man der Position der beiden Berliner Vertreter (zuständige Senatsbehörde und Polizei) einiges abgewinnen. Es ist für die vor Ort ermittelnden Polizeibeamten frustrierend, wenn sie bei der konkreten Überprüfung von jugendlichen Gangs die Erfahrung machen müssen, potentielle Tatwaffen, für deren Tragen und Füh­ren es kein Bedürfnis gibt, nicht beschlagnahmen und einziehen zu dürfen. Wie der Berliner Vertreter der Polizei im Hearing ausführte, sind bei den jugendli­chen Banden zahlreiche Einhandmesser und Macheten mit Klingen von ca. 30 cm gefunden worden, die ja wohl kaum zum Schälen von Obst
oder ähnlichem vorgesehen waren.

Allerdings fand ich die Argumentation des Vertreters des BKA, Herrn Bartsch, einleuchtender, der auf Befragen durch mehrere Abgeordnete zu verstehen gab, dass man mit *"Verboten keinen Missbrauch regeln kann"*. Ein entsprechen­der Präventionsansatz, so Bartsch, liefe ins Leere. Er hielt überhaupt nichts von dem überarbeitetem "Berliner Entwurf". Seiner Meinung nach sollten Messer, die bislang nicht verboten sind, auch nicht in ein gesetzliches Verbot einbezogen werden. Eine solchermaßen stringente Verbotsnorm hätte unweigerlich ein Ausweichen auf andere Waffen zur Folge. Am Ende würde ein solches Vorge­hen den Gesetzgeber veranlassen, mit dem permanenten Erlass von Rechtsord­nungen zu
reagieren. Das macht keinen Sinn.

Der BKA-Experte sprach sich für ein regionales Verbot aus. Was bedeutet, dass das Tragen und Führen von Waffen beispielsweise im ÖPNV (Busse und Bah­nen) und auf sonstigen sicherheitsrelevanten Plätzen (Bahnhöfen, Diskotheken u. Kneipen, die als Versammlungsorte für Jugendbanden dienen) verboten wer­den sollte. Das Tragen solcher Messertypen ist hingegen erlaubt, wenn es sich bei den Trägern um Personen handelt, die sich dem Angelsport oder ähnlichen Sportarten verschrieben haben.

Die politische Wertung sieht zur Zeit folgendermaßen aus:

Zunächst ist festzuhalten, dass die überarbeitete Fassung der Berliner Gesetzes­initiative von der unpraktikablen waffenrechtlichen Einordnung bestimmter Messer abhängig von der Klingenform Abstand genommen hat.

Das Bundesministerium des Innern, das Bundeskriminalamt und die Gewerk­schaft der Polizei sehen jedoch auch bei der reduzierten Version, die sich die SPD-Fraktion zu eigen gemacht hat, gravierende
Vollzugsprobleme

Will man bei der Einordnung von großen Küchen- u. Gebrauchsmessern ab 12 cm Länge Alltagssituationen im Haushalt oder in handwerklichen Berufen nicht kriminalisieren, müssten vielfältige Ausnahmeregelungen getroffen
werden.

Es ist auch nicht ersichtlich, warum ein Klappmesser mit über 8,5 cm Klingen­länge als Waffe eingestuft werden soll, ein knapp 12 cm langes feststehendes Messer jedoch nicht.

Es gibt noch eine Reihe weiterer Widersprüchlichkeiten, auf die ich aber, um nicht zu weit ausholen zu müssen, im folgenden nicht mehr eingehen möchte.

Messer nach ihrer Gefährlichkeit einzuordnen ist problematisch, da bekanntlich nicht vom Messer, sondern vom Verwender die Gefahr ausgeht.

Die Berliner Initiative wird u.a. auch von der Unionsfraktion abgelehnt, da ein generelles uneingeschränktes Führverbot einen beträchtlich erhöhten Voll­zugsaufwand bedingen würde. Vor diesem Hintergrund ist die Hamburger Initi­ative zu präferieren, die verordnete Messerfreiheit auf bestimmte Bereiche be­schränkt.

Der Innenauschuß des Deutschen Bundestages wird sich am Mittwoch erneut mit der Materie befassen.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Ausführungen ein wenig gedient zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

J. Hilliges, wiss. Mitarbeiter

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