Frage an Ole Schröder von Rainer P. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Werden nach den Steuermodellen der CDU künftig auch die Einkommen aus der Wertsteigerung von Kapitalanlagen aller Art voll besteuert, oder sollen diese gigantischen Einkommen von der Finanzierung der Gemeinschafts- und Solidar-Ausgaben ausgenommen bleiben?
Einkommen ist doch Einkommen, oder?
Wenn die Haupteinkommensquellen für "Vermögende" steuerfrei bleiben wäre das Kirchhof-Konzept nur die Vortäuschung falscher Tatsachen.
Sehr geehrter Herr Pakosch,
sowohl nach dem Modell der CDU/CSU als auch nach dem Modell von Herrn Kirchhof werden die Einkommen aus der Wertsteigerung von Kapitalanlagen aller Art steuerpflichtig sein.
Der Abbau der Ausnahmetatbestände bei der Einkommenssteuer durch die CDU zum 1.1.2007 wird alle Einkunftsarten (Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Alterseinkünfte und sonstige Einkünfte) umfassen. Darunter fallen auch Einkommen aus der Wertsteigerung von Kapitalanlagen wie beispielsweise Aktiengewinne, Mieteinnahmen und Zinsen von Sparguthaben, die über den Sparerfreibetrag von 1.370 EUR hinausgehen. Dadurch werden auch diese Einkommen endgültig voll besteuert werden.
Auch nach dem Kirchhof-Modell werden solche Einkünfte voll steuerpflichtig sein. Nach Herrn Kirchhof ist alles zu versteuern, was auf Grund von Arbeitskraft oder aus "Erwerbsgrundlagen zur Erzielung von Einkünften" erwirtschaftet wird. Dazu zählen Löhne und Gehälter, aber auch Zinsen, Mieteinnahmen oder Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Wertpapieren wie Aktien. Voll besteuert werden Gewinne beim Verkauf von Wirtschaftsgütern, wenn sie der Erzielung eines Einkommens dienten. Damit wärenauch Veräußerungsgewinne bei vermieteten Immobilien und bei Aktien immer steuerpflichtig.
Somit werden auf jeden Fall die Solidarausgaben durch die Einkommen aus der Wertsteigerung von Kapitalanlagen aller Art mitfinanziert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Ole Schröder