Laut Ihrer Aussage werden die THC Grenzwerte von den zuständigen Fachabteilungen im BMDV geprüft, wie passt dies mit der Aussage von Herrn Wissing überein er wäre überhaupt nicht zuständig?

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Frage von Nina B. •

Laut Ihrer Aussage werden die THC Grenzwerte von den zuständigen Fachabteilungen im BMDV geprüft, wie passt dies mit der Aussage von Herrn Wissing überein er wäre überhaupt nicht zuständig?

Ich verstehe die Verzögerung nicht zumal das Thema unabhängig von einer Legalisierung angegangen werden könnte und die FDP sich als liberale Partei versteht

Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2022/weser-kurier-wir-wollen-einsatzkraefte-schuetzen.html

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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Stellungnahme der Grenzwertkommission zu einer Änderung des Grenzwerts für THC im Rahmen des § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wie auch die von einigen Mitgliedern der Grenzwertkommission vorgeschlagene Anhebung des Grenzwerts für THC im Straßenverkehr liegen hier vor. Angesichts der bisher fehlenden eindeutigen Positionierung aller Mitglieder der Grenzwertkommission bleibt jedoch zunächst abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung auf der Grundlage der vorgenannten Veröffentlichungen der Grenzwertkommission sowie von einigen Mitgliedern der Grenzwertkommission festlegt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Luksic

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