Wird die FDP wirklich den Gesetzentwurf "Drucksache 20/12805" zum Sicherheitspaket mittragen?
Sehr geehrter Herr Luksic,
mit Verwunderung habe ich den o. g. Gesetzentwurf gelesen. Besonders erstaunt hat mich, dass die bisher liberale FDP mit im Boot ist. Hierzu habe ich einige konkrete Fragen:
Welchen Sicherheitsgewinn hat das geplante Umgangsverbot mit Springmessern? Das Mitführen ist gem. §42a WaffG jetzt schon verboten.
Wird es Entschädigungen für die gesetzestreuen Springmesserbesitzer geben (Art 14 GG) oder wird die FDP mit ihrer Zustimmung rechtmäßig erworbenes Eigentum entschädigungslos zerstören?
Wo liegt der Sicherheitsgewinn, wenn unbescholtene Bürger künftig keine normalen Taschenmesser (meist von dem bekannten Schweizer Hersteller und meist als Slipjoint-Messer) mehr mit auf eine Bahnreise nehmen dürfen?
Will die FDP, dass künftig Sachbearbeiter einer Waffen-/Jagdbehörde ohne richterlichen Beschluss Wohnungen durchsuchen dürfen?
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Sicherheitspaket ist ein wichtiger Baustein zur Eindämmung irregulärer Migration und sieht u.a. einen Abbau der Sozialleistungen für Ausreisepflichtige, eine Verschärfung des Asylrechts sowie den Verlust des Schutzstatus bei Reisen ins Herkunftsland vor. Unsere Koalitionspartner haben auf Anpassungen im Waffenrecht als Teil des Pakets gepocht, um auf die schweren Straftaten der jüngeren Vergangenheit – insbesondere den Messeranschlag in Solingen am 23. August 2024 und den Angriff auf eine politische Kundgebung in Mannheim am 31. Mai 2024 – zu reagieren. Diese Anpassungen fielen aber dank der FDP minimal aus. Die CDU hat im Bundestag gegen das Sicherheitspaket gestimmt, weil sie die weitreichenden Lockerungen der ursprünglich geplanten Verschärfungen im Waffenrecht ablehnt. Auch die geplanten erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden gingen der CDU nicht weit genug, weshalb sie diesen Teil des Sicherheitspakets im Bundesrat blockiert hat.
Bei dem umfassenden Verbot von Springmessern konnte die FDP erreichen, dass Betroffene ihre Messer auch an einen Berechtigten veräußern können. Eine Entschädigungsregel war aufgrund der Ausführung durch die Länder ohne Beteiligung derselben nicht möglich.
Taschenmesser können auch weiterhin in Zügen und im Nahverkehr mitgeführt werden, wenn sie nicht zugriffsbereit transportiert werden oder wenn ein anderer der von uns ergänzten Ausnahmetatbestände vorliegt (bspw. Handwerk, Jäger, Reservisten etc.). Hier haben wir das Gesetz umfangreich umgestaltet.
Die umstrittene Regelung, wonach Waffen vorläufig sichergestellt und dazu Wohnungen durchsucht werden können, haben wir gestrichen. Nach dem neuen Gesetz haben die Waffenbehörden lediglich die Befugnisse, die ihnen auch derzeit bereits vom Gesetz eingeräumt werden.
Die Freien Demokraten sind immer dafür eingetreten, dass das Waffenrecht mit Augenmaß weiterentwickelt wird. Aktionistische Maßnahmen lehnen wir ab.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Luksic