Frage an Otto Fricke bezüglich Recht

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Otto Fricke
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Frage von Martin G. •

Frage an Otto Fricke von Martin G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Fricke,

Sie sind jetzt an der Regierung, viele meiner Bekannten fragen sich nun, wieso die FDP so wenig für die Vermieter tut.
Ich hoffe wirklich, dass die FDP, die momentan wieder in den Umfragen schwächelt, hier nicht schon wieder nachgibt.
Es klingt zwar ein bisschen platt, aber man hat das Gefühl, der DMB muss nur mal mit den Ketten klappern und schon beruhigen und schwichtigen sie.

Weiterhin muss ich ihnen sagen, dass es mittlerweile aufgrund mehrerer Quellen MEHR Eigentümer als Mieter gibt in diesem Lande, ich bitte nun auch mal Politik für diese Gruppe zu machen.
Es war der damaligen Regierung ja auch nicht zu schade, Politik für die
Mieter zu machen !

Ich frage daher, ob sie das Mietrecht ändern wollen, ob sie hier den Mietnomaden das Handwerk legen wollen, wie sie es ja angekündigt haben.

Wollen sie zudem am Kündigungsschutz was ändern und wie stehen sie zur Änderung des § 556 BGB ?
Anhand dieses Links hier wird klar gezeigt, wieviel Eigentum es gibt.: http://www.baulinks.de/webplugin/2009/1frame.htm?1503.php4

Weiterhin möchte ich wissen, ob sie planen das WEG Gesetz zu ändern. Mich ärgert es, dass es möglich ist, dass eine Minderheit der Eigentümer über die Mehrheit in bestimmten Fällen abstimmen kann. Das kann fatale Folgen haben, wenn dadurch eine NK Abrechnung akzeptiert wird, die aber falsch und man als Vermieter dann nicht an seine Mieter weitergeben kann und man wegen der Akzeptanz dies nicht als Schadensersatz wegen der Zwickmühle bei der Hausverwaltung einklagen kann. Man ist quasi inmitten des Brötchen und wird platt gemacht !

Planen sie daher im Mietrecht und WEG Recht nun einige Änderungen ? Zu guter letzt noch eine Frage zum § 750 ZPO, der es ja erlaubt, dass man u.U Untermieter wegen des fehlenden Namens auf dem Titel nicht kündigen kann.
Wollen sie hier Änderungen durchsetzen ?

Vielen Dank schon jetzt für ihre Antwort

MFG
Grasekamp

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FDP

Sehr geehrter Herr Grasekamp,

das von Ihnen angesprochene Problem des Mietnomadentums haben wir nicht nur in der Vergangenheit kritisiert, sondern wollen diesem nun in Regierungsverantwortung auch endlich wirkungsvoll begegnen. So findet sich im Koalitionsvertrag die folgende Passage:

„Mietnomadentum, sowie Luxussanierungen zum Zwecke der Entmietung werden wir wirksam begegnen.“ Die Art der geeigneten Maßnahmen wird nun mit unseren Koalitionspartnern abzustimmen sein. Als FDP werden wir darauf achten, dass weder die Rechte der Mieter, noch die der Vermieter zu kurz kommen.

Das Wohnungseigentumsgesetz ist 2007 novelliert worden. Ziel der Novelle war es, die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaften zu stärken. Zu diesem Zweck lässt das Gesetz nunmehr verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer zu. Hierzu zählen auch Entscheidungen über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten. Die FDP hält dies grundsätzlich für richtig. In der Vergangenheit waren Eigentümergemeinschaften häufig handlungsunfähig, da durch die starren Vorschriften Beschlüsse häufig gar nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung gefasst werden konnten. Aber auch wenn man der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes kritisch gegenübersteht, ist es für eine erneute Änderung noch zu früh. Zunächst sind die Erfahrungen mit dem neuen Wohnungseigentumsrecht auszuwerten. In diesem Zusammenhang verweise ich auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 12. Dezember 2008. Darin geht es um die Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts seit Inkrafttreten der Novelle des Gesetzes. Die Antwort der alten Bundesregierung auf BT-Drucksache 16/11553 füge ich Ihnen in folgendem Link bei:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/115/1611553.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/115/1611553.pdf

Um das Zusammenspiel von Wohnungseigentums- und Mietrecht geht es dabei in Frage Nr. 8. Auf die diesbezügliche Antwort der Bundesregierung darf ich ausdrücklich hinweisen.

Mit der Frage der Räumungsvollstreckung gegen Dritte hat sich die FDP-Bundestagsfraktion in einer weiteren Kleinen Anfrage auseinandergesetzt. Auch insoweit füge ich die Antwort der ehemaligen Bundesregierung auf BT-Drucksache 16/10737 zu Ihrer Information bei:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610737.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610737.pdf

In ihrer Antwort beruft sich die Bundesregierung darauf, dass es ein wesentlicher, in § 750 Abs. 1 ZPO verankerter Grundsatz des Vollstreckungsrechts sei, dass die Zwangsvollstreckung nur gegen denjenigen beginnen darf, gegen den ein Titel vorliegt. Die FDP wird Fragen einer möglichen Modifizierung der einschlägigen Vollstreckungsvorschriften in dieser Wahlperiode prüfen. Wir wollen praktikable Regelungen. Klar ist aber auch, dass rechtsstaatliche Standards gewahrt bleiben müssen.

P.S. Bei 12% in der Umfrage von „Schwäche“ zu reden, halte ich für übertrieben.

Es grüßt Sie freundlich

Otto Fricke, MdB

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