Frage an Otto Fricke bezüglich Finanzen

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Otto Fricke
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Frage von Heiko M. •

Frage an Otto Fricke von Heiko M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fricke,

---Pensionen zu hoch:
Es ist ein Riesenprivileg für die Beamten, dass ihre Pension nach dem Einkommen ihrer gut bezahlten letzten drei Berufsjahre berechnet wird, während beim Rentner nur der Durchschnitt der beruflichen Lebensleistung zählt. Dieser Vorteil ist nicht zu rechtfertigen und schon gar nicht mehr zu bezahlen.

---Reformbremse:
Die Regierung hat Kürzungen bei den Renten bisher nur halbherzig auf die Beamten übertragen. Der überaus wichtige Nachhaltigkeitsfaktor gilt für Beamte gar nicht. Außerdem ist die Rente mit 67 für mehr als 90 Prozent der Beamten noch nicht eingeführt.

---Zu schnell zu viel:
Bereits nach fünf Dienstjahren hat ein Beamter Anspruch auf eine Mindestpension von derzeit 1363,55 Euro. Das ist mehr als die Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Jahren (1195 Euro). Hartz IV für die Rentner und Mindestpension für Beamte – das passt nicht.

---Beihilfe-Vorteil:
Auch im Alter bleiben Beamte privat krankenversichert, bekommen vom Staat bis zu 70 Prozent der Arzt-, Krankenhaus- und Medikamentenkosten ersetzt.
Allein der Bund zahlt dafür rd. 900 Millionen Euro im Jahr. Die Beihilfe sollte auf 50 Prozent gekürzt werden. Das wäre gerecht. Denn Rentner zahlen auch die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge selbst.

Sehr geehrter Herr Fricke, vor dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich. Gilt dies auch für normale Arbeitnehmer im Vergleich zu Beamten? Europäisches verbietet Driskriminierung.

Welche ganze konkreten parlamentarischen Schritte als Vorsitzender des Haushaltsauschuss unternehmen Sie persönlich, diesen Missstand nicht mittelfristig, sondern sehr kurzfristig zu überwinden? Wann werden wir Steuerzahler die Krake der ausufernden Beamtenprivilegien im Griff haben? Auf eine klare Frage bitte eine klare Antwort, ohne parteipolitische Floskeln.

Mit freundlichem Gruß
Heiko Menzel

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FDP

Sehr geehrter Herr Menzel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Ich bin kein entschiedener Verfechter des Beamtenverhältnisses. Es gibt Bereiche, in denen der Staat gut dran tut, ganz besonders loyale Diener zu haben - das gilt etwa für die Polizei. Aber von solchen Bereichen gibt es nicht sehr viele. Ich glaube, dass man viel weniger Beamte braucht als wir heute beschäftigen. Wo es aber keine Beamte mehr gäbe, müssten wir auch nicht über Privilegien streiten.

Es gilt aber für die bestehenden Beamtenverhältnisse auch, dass Beamten in einem besonderen Pflicht- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherren stehen. Daraus erwachsen spezifische Pflichten, das nimmt ihnen das Recht zu streiken, und daraus entstehen besondere Rechte der Beamte: Nämlich auf die Fürsorge des Dienstherren. Dieses alte, vielleicht in vielem überholte Modell liegt unseren derzeitigen Beamtenverhältnissen zugrunde. Mehr noch: Es macht den Beamtenstatus aus. Schafft man es ab, dann schafft man zugleich auch das Beamtenverhältnis ab.

Dieses besondere Fürsorgeverhältnis führt dazu, dass Beamte im Dienst ordentlich, aber nicht übermäßig alimentiert werden - und dafür im Gegenzug zusätzliche Leistungen erhalten, etwa die Krankenversicherung oder den Anspruch auf eine besonders hohe Pension. Das eigentliche Entgelt des Beamten errechnet sich aus allen diesen Komponenten; es erschöpft sich nicht in dem monatlichen Gehalt. Es ist deshalb nicht ganz fair, wenn sie Pension und Rente miteinander vergleichen. Die Pension ist nach der Konzeption des Beamtenverhältnisses ein nachgelagerter Teil des Gehaltes. Man kann das sehr kritisch sehen. Aber so ist die Konzeption.

Nicht redlich ist es, wenn Sie den Eindruck erweckten, Beamte erhielten insgesamt übermäßig viel Geld. Ich will Ihnen ein Beispiel aus meinem Berufsumfeld geben (ich bin Jurist): Damit man Richter werden kann, muss man ein besonders guter Jurist sein. Ein solcher "Spitzenjurist" kann aber auch Rechtsanwalt in einer großen Kanzlei anfangen. Wird er Rechtsanwalt, verdient er rasch ein Vielfaches von dem, was er als Richter bekommt - obwohl an die Richter gerade besonders hohen Qualifikationsanforderungen gestellt werden. Man muss nun den Richter keineswegs bemitleiden; er verdient auch so hinreichend. Aber man sollte schon sehen, dass von einer Überzahlung auch nach Einrechnung des Pensionsvorteils alles andere als die Rede sein kann.

Es ist verfassungsrechtlich heute nicht ohne weiteres möglich, die Privilegien der Beamten einfach rundweg abzuschaffen, und vielleicht ist es auch nicht sinnvoll. Möglich aber ist, die Zahl der Beamten weiter konsequent zu reduzieren. Diesen Weg schlage ich vor, um den von Ihnen angesprochenen Gerechtigkeitsfragen zu begegnen.

Es grüßt Sie freundlich

Otto Fricke, MdB

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