Wie war der Einkaufspreis für Gas im Januar 2019 im Vergleich zu heute und diese beiden Zahlen im Verhältnis zum Verkaufspreis an den Endverbraucher gesetzt.

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Otto Fricke
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Frage von Frank D. •

Wie war der Einkaufspreis für Gas im Januar 2019 im Vergleich zu heute und diese beiden Zahlen im Verhältnis zum Verkaufspreis an den Endverbraucher gesetzt.

Sehr geehrter Herr Fricke,
mich würden diese Zahlen im Verhältnis zueinander tatsächlich sehr interessieren, weil ich irgendwie das Gefühl habe, dass die Mehrkosten natürlich an die Verbraucher weitergegeben werden und somit eine Energieumlage unsinnig macht. Natürlich fällt mir dazu kein gutes und passendes Beispiel aus einem anderen Bereich ein...
Vielleicht:
Wenn aufgrund schlechter Wetterverhältnisse die Kartoffelernte schlecht ist, dann steigt natürlich der Preis pro Kilo Kartoffel. Der Mehrpreis wird an den Verbraucher weitergegeben, das verstehen wir glaube ich alle unter Marktwirtschaft. Nun sind Lebensmittel vergleichbar wichtig wie Strom und Gas. Allerdings habe ich noch nie von einer Kartoffelumlage gehört...
In der Bankenkrise gab es ja z.B auch keine Bankenumlage.
Daher würden mich diese Zahlen im Vergleich tatsächlich brennend interessieren und zeigen entweder die Unsinnigkeit auf, oder schaffen so eine deutlich bessere Akzeptanz in der Bevölkerung.

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Sehr geehrter Herr D.,
ich danke Ihnen herzlich für Ihre Frage nach einem Vergleich der Einkaufs- und Verkaufspreise von Gas und dem Thema der Gasumlage, welche mit Sicherheit derzeit viele Bürgerinnen und Bürger interessieren dürfte.

Ihre Frage zu den Preiszahlen ist leider nicht wirklich präzise zu beantworten, da es hohe Schwankungen im Gaspreis beim Endkunden gibt und gab und verschiedene Faktoren, etwa ob es sich um Neukunden handelt oder um Vertragskunden, eine wichtige Rolle beim Preis haben. Genaue Werte zu nennen ist dabei natürlich nicht möglich, da es sich immer um Durchschnittswerte handelt. Bei der Gaspreisentwicklung für bundesdeutsche Haushalte betrug der Durchschnittswert laut Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft e.V. und dem Vergleichsportal Verivox für Neukunden bei Einfamilienhäusern 2019 inklusive aller Abgaben bei 6,17 Cent/Kilowattstunde (kWh). In diesem Jahr liegt der durchschnittliche Erdgaspreis, inklusive Abgaben für Neukunden Einfamilienhaushalte bei 37,80 Cent/Kilowattstunde.

Bei den Einkaufspreisen der Gasimporteure liegen die Beschaffungskosten von 2019 laut BDEW für Einfamilienhäuser bei 3,06 ct/kWh und im Jahr 2022 bei 8,78 ct/kWh (vereinfachte, exemplarische Mischkalkulation der Energiebeschaffungskosten bei langfristiger Beschaffung im Voraus für einen Haushaltskunden (EFH, Jahresverbrauch 20.000 kWh) bestehend aus Quartalsfuture-, Monatsfuture-und Spotmarktpreisen für das jeweilige Lieferquartal bzw. jeweiligen Liefermonat. Ohne Vertriebskosten, sonstige Kosten des Vertriebs und Vertriebsmarge. Im Einzelfall können die Beschaffungskosten je nach Beschaffungsstrategie, Beschaffungssituation und Struktur des Kundenstamms deutlich abweichen.). 

Der Fall, den Sie in Ihrem Beispiel mit den Kartoffeln erläutern, ist, wie Sie richtig beschreiben, ein klassischer Prozess der Marktwirtschaft. Anbieter und Nachfrager beeinflussen sich gegenseitig und bei entstehenden Mehrkosten kann der Preis natürlich an den Verbraucher weitergegeben werden, um Verluste zu vermeiden. Beim Thema Gaslieferungen kann dies jedoch nicht so einfach funktionieren wie in Ihrem Beispiel.

Es ist richtig, dass bei einigen Kunden – vor allem bei Neukunden – hohe Preise an die Verbraucher weitergegeben werden. Bei vielen ihrer Kunden sind die Stadtwerke und Gas-Importeure, wie Uniper, jedoch bereits an längerfristig laufende Lieferverträge gebunden und können, wie erst kürzlich von einem Gerichtsbeschluss des Düsseldorfer Landgerichts entschieden, die dort festgesetzten Preisgarantien nicht umgehen (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2022/12_O_247_22_Beschluss_20220826.html).

Gazprom bricht seine Lieferverträge mit den Energieimporteuren in Deutschland und Europa. Die Importeure müssen die fehlenden Mengen anderweitig (beispielsweise aus Norwegen) zu deutlich höheren Kosten beschaffen, um ihre Verträge mit den Stadtwerken und Industriekunden zu erfüllen. Die Importeure haben mit jenen Kunden jedoch deutlich geringere Preise vereinbart, als sie nun am Weltmarkt zahlen müssen. Damit entstehen hohe Verluste für diese Unternehmen. Gingen diese insolvent, würden die Lieferketten im Gasmarkt vollständig zusammenbrechen. Dies muss die Politik verhindern und hat sich darum unter anderem an Uniper beteiligt – auch wenn diese Entscheidung mitzutragen für mich als Liberaler kein einfacher aber in einer sozialen Marktwirtschaft notwendiger Schritt war (salvatorische Klausel).

Die Bundesregierung will mit der Gasumlage dafür sorgen, dass die beschriebenen Mehrkosten möglichst gleichmäßig auf alle Gas-Kunden umgelegt werden. Anders als bspw. bei der EEG-Umlage gibt es hier auch keine Ausnahmen. Uns ist bewusst, dass dies für die Gas-Kunden mit sehr verschiedenen Belastungen verbunden ist. Die denkbaren Alternativen hätten jedoch aus unserer Sicht noch größere Nachteile gehabt. Mit Sicherheit gibt es in der Koalition noch Änderungsbedarf, damit keine Mitnahmeeffekte bei Unternehmen möglich sind, welche diese Umlage nicht benötigen. Die Umlage darf nur dazu dienen, die Gasversorgung in Deutschland und das Weiterbestehen zahlreicher Arbeitsplätze zu sichern.

Weitere Informationen zur Gasumlage und Gaspreisentwicklungen finden Sie auch auf den Websites vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (https://www.bmwk.de) und der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de). 

Mit besten Grüßen
Otto Fricke

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