Frage an Pascal Kober bezüglich Soziale Sicherung

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Pascal Kober
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Frage von Elke B. •

Frage an Pascal Kober von Elke B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kober,

erfreut habe ich gelesen, dass auch im nächsten Jahr die Renten wieder um ca. 3 % steigen sollen. Es gibt jedoch ein kleines Problem. 3% sind bei 600 Euro nur 18 Euro, bei 1500 Euro jedoch 45 Euro. So werden immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben. Der Unterschied zwischen Arm und Reich steigt weiter. Oder gibt es, in der Öffentlichkeit unbekannt, eine Untergrenze? Wenn nicht, warum nicht? Wenn soziale Gerechtigkeit politisch gewollt ist, lassen sich Wege finden und Gesetze ändern! Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
E. B.

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FDP

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Rentensteigerung", die Sie an mich gerichtet hatten. Zunächst bitte ich Sie, die späte Antwort zu entschuldigen. Die große Menge an Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu sozialpolitischen Fragen lässt nur eine verzögerte Beantwortung zu.

In deutschem Rentenversicherungssystem richtet sich die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Renten nach der Höhe der eingezahlten Beiträge. Dies entspricht dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Dieses findet in unserem System in Form der sogenannten Entgeltpunkte Anwendung, die man im Laufe seines Erwerbslebens erarbeitet. Die Anzahl der jährlich erworbenen Entgeltpunkte richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Ein Entgeltpunkt entspricht einem jährlichen Einkommen in Höhe von 38.901 Euro. Die Anzahl der Entgeltpunkte, die jährlich erworben werden können, ist aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze von 6.700,00 Euro monatlich begrenzt. Maximal können somit pro Jahr 2,07 Entgeltpunkte erworben werden. Die Rentenzahlung bemisst sich nach der Anzahl der Entgeltpunkte. Jeder Entgeltpunkt entspricht aktuell (gültig seit Juli 2018) einer Rentenzahlung in Höhe von 32,03 Euro. Die Rentenzahlung ist somit begrenzt. Eine extreme Spreizung der hohen und niedrigen Renten wird verhindert.

Eine geringe Rentenhöhe ergibt sich somit aus einer geringen Einzahlung, die entweder durch ein geringes Einkommen oder eine geringe Arbeitszeit bedingt ist. Betroffen sind hiervon, aufgrund der heterogenen Erwerbsbiographien, vor allem Frauen. Diese Erwerbsbiographien entstanden unter anderem durch eine in den Nachkriegsjahren übliche Rollenaufteilung zwischen Mann und Frau innerhalb der Familie. Während der Mann einer Erwerbsarbeit nachging, blieb die Frau meist zuhause, kümmerte sich um Kinder und arbeitete in den meisten Fällen – wenn überhaupt – nur in Teilzeitbeschäftigungen. Um dieser Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken, wurde von der Bundesregierung die sogenannte Mütterrente eingeführt, die einen Ausgleich für Kindererziehungszeiten schafft und somit die Frauen vor einer geringen Rente schützt.

Grundlegende Änderungen des Rentensystems sind jedoch in vielen Fällen sehr teuer. So soll beispielsweise die von der Bundesregierung verabschiedete doppelte Haltelinie (der Beitrag soll 20 Prozent nicht übersteigen und das Rentenniveau 48 Prozent nicht unterschreiten) nach Berechnungen von Prof. Dr. Axel Börsch-Suppan bereits im Jahr 2025 elf Milliarden Euro kosten. Bis 2048 soll der jährliche Mehrbedarf bis auf 125 Milliarden Euro ansteigen.

Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auch gekoppelt an die Rentenformel, die einen sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor beinhaltet. Durch diesen soll das Verhältnis von Rentenbeziehern und Beitragszahlern im Sinne der Generationengerechtigkeit berücksichtigt werden. Er bewirkt also bei einer sinkenden Zahl der Rentenbeitragszahler eine Anpassung der Rentenhöhe. Das Umlageverfahren hat bisher stillschweigend vorausgesetzt, dass wir in unserer Gesellschaft genügend Kinder, also zukünftige Beitragszahler, haben. Diese Bedingung trifft jedoch nicht mehr zu. Das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung wird aus diesem Grund sinken müssen. Das ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einem Absinken des Alterseinkommens.

Um eine ausreichende Rente zu sichern, ist es daher notwendig, dass nicht nur die gesetzliche Rente gestärkt wird, sondern, dass die Altersvorsorge zukünftig auf mehrere Säulen gestützt wird. Entsprechend müssen wir die betriebliche und private Altersvorsorge stärken und somit die Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen.

Wir sind uns durchaus der Tatsache bewusst, dass nicht jeder die Möglichkeit hat, ausreichende Rentenansprüche zu erwerben. Die aktuelle Untergrenze für Rentenzahlungen bildet die Grundsicherung im Alter. Diese beträgt je nach Region ca. 850 Euro (bestehend aus ca. 420 Euro Regelsatz und über 400 Euro Wohnkosten). Die Grundsicherung im Alter wird an jeden bedürftigen Bürger ausgezahlt. Die erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden vollständig mit der Grundsicherung im Alter verrechnet. Eine Anstrengung im Erwerbsleben hat daher ggfs. kaum Auswirkungen auf die tatsächliche Rentenhöhe, da die erworbenen Ansprüche vollständig verrechnet werden. Das finden wir Freie Demokraten unfair und leistungsfeindlich, denn wir denken, dass sich jede Anstrengung auch lohnen muss.

Daher wollen wir die sogenannte Basis-Rente einführen. Diese würde die vollständige Anrechnung von Rentensprüchen aus der gesetzlichen Rente auf die Grundsicherung im Alter abschaffen. Zukünftig wären 20 Prozent der erworbenen Rentenansprüche anrechnungsfrei. Das heißt, dass jeder erworbene Anspruch die Rentenauszahlung im Alter erhöhen würde und sich somit auch geringere Einkünfte positiv auf die Rentenhöhe auswirken würden. So würden wir gezielt gegen Altersarmut vorgehen und geringe Rentenzahlungen verhindern.

Wer beispielsweise 35 Jahre in Vollzeit auf Mindestlohnniveau arbeitet, hat aktuell einen Rentenanspruch von rund 500 Euro monatlich. Sofern Bedürftigkeit vorliegt, wird das Einkommen um 350 Euro Grundsicherung auf rund 850 Euro ergänzt. Mit unserer Basis-Rente hätte der Rentner 100 Euro monatlich mehr (diese ergeben sich aus 20 Prozent des erworbenen Rentenanspruchs in Höhe von 500 Euro) und somit dann insgesamt 950 Euro Rente monatlich zur Verfügung. Dadurch würden wir eine spürbare Erhöhung der Renten im unteren Einkommensbereich schaffen und bewirken, dass sich jede Arbeit auszahlt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober

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