Wieso erhalten Sozialamtsunterstütze Eigenerhaltsempfänger*innen in Pflegeeinrichtungen keine inflationsbedingte Erhöhung des Eigenerhaltes?

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Frage von Astrid D. •

Wieso erhalten Sozialamtsunterstütze Eigenerhaltsempfänger*innen in Pflegeeinrichtungen keine inflationsbedingte Erhöhung des Eigenerhaltes?

Lieber Herr Meiser,

Ca. 120 Euro monatl. , Minus Krankenkassen Abzug zwischen 2 bis 3 Euro im Monat, und Kleidergeld für mobile Menschen 17. 98 Euro monatl., immobile Menschen erhalten weniger.

Wir spüren die Inflation ebenso. Vogelfutter, Schokolade, Kaffee, Tee, Friseur, Kosmetika usw.

Wenn Hartz IV Empfänger inflationsbezogen 3 Euro im Monat mehr erhalten.

Sind wir nicht gleichberechtigt?

Liebe Grüße und vielen Dank für die Prüfung von Anliegen,
Astrid D.

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