Haben Sie in der Rentenkommission neben der Erwerbsarbeit die unbezahlte Sorgearbeit als wesentlichen Wirtschaftsfaktor im Blick?
Sehr geehrte Frau F.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich zu den konkreten Inhalten und Diskussionen der Rentenkommission derzeit leider nicht äußern kann, da für die Beratungen Vertraulichkeit vereinbart wurde.
Unabhängig davon berücksichtigt das bestehende Rentensystem bereits wichtige gesellschaftliche Leistungen außerhalb der Erwerbsarbeit. Dazu zählen insbesondere Kindererziehungszeiten sowie die Pflege von Angehörigen. Zeiten der Kindererziehung werden rentenrechtlich angerechnet und können den späteren Rentenanspruch erhöhen. Auch bei der Pflege von Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen Beitragszeiten entstehen, etwa wenn die Pflegekasse Rentenbeiträge für die pflegende Person zahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Reddig
