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Wie können Sie als Vorstandsmitglied von Aktion Psychisch Kranke e.V für die GKV Reform gestimmt haben? Kann ich nicht verstehen

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Frage von Corinna T. •

Wie können Sie als Vorstandsmitglied von Aktion Psychisch Kranke e.V für die GKV Reform gestimmt haben? Kann ich nicht verstehen

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau T., 

Mit dem GKV-Stabilisierungsgesetz werden psychotherapeutische Leistungen zwar wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt. Gleichzeitig wird das heutige Leistungsvolumen jedoch dauerhaft als fester Vergütungsanteil in der MGV abgesichert. Damit soll verhindert werden, dass psychotherapeutische Leistungen gegenüber anderen Arztgruppen an Vergütung verlieren.

Zudem sollen wichtige Bereiche weiterhin ausdrücklich extrabudgetär vergütet werden. Das betrifft insbesondere die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen sowie dringliche Behandlungsfälle (siehe Entschließungsantrag in Ausschussdrucksache 21 (14) 99).

Unabhängig davon müssen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung nun zügig umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Reddig

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