Derzeit ist nicht vorgesehen, dass die Bundesfernstraßen so umgebaut werden, dass auf ihnen wieder militärische Flugzeuge landen können
Die Frage, ob Fahrten des Garten- und Landschaftsbaus bei Vorliegen der sonstigen entsprechenden Voraussetzungen nach der Handwerkerausnahme von der Mautpflicht befreit werden müssen, unterliegt derzeit der gerichtlichen Klärung. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
Eine einfache Selbsterklärung sehe ich daher kritisch.
Das Bundesministerium für Verkehr und das Luftfahrtbundesamt haben sich in den letzten Jahren auf verschiedene Maßnahmen verständigt, die die Bearbeitung flugmedizinischer Verfahren beschleunigen.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Rücknahme der Erhöhung der Luftverkehrsteuer ist wie andere Maßnahmen an einen Finanzierungsvorbehalt gebunden.
Die Förderung des Radverkehrs habe ich zur Chefsache erklärt
