Frage an Paul Lehrieder bezüglich Soziale Sicherung

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Paul Lehrieder
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Frage von Thomas S. •

Frage an Paul Lehrieder von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

Ihre Arumente betreffs "Hartz-IV-Sanktionen" können mich nicht überzeugen:

"Anders wäre es denjenigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, deren Einkommen möglicherweise nur knapp über der Transferleistung liegt und mit ihren Abgaben diese Leistung mitfinanzieren, nur schwer zu erklären, warum eine Mitwirkungspflicht nicht eingefordert wird. Daher sind wir bei Verteilung von steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen auch in besonderem Maße verpflichtet."

http://www.abgeordnetenwatch.de/paul_lehrieder-778-78295--f417953.html#q417953

Ich finde Sie spielen nur eine Gruppe von sozialen Verlieren (Menschen mit Leistrungsbezug gemäß H 4) gegen die Gruppe von Menschen aus, die sich mit Niedriglöhnen in unserem eigentlich reichen Land arm arbeiten müssen. Weder die eine noch die andere Gruppe sehe ich an deren jeweiligen sozialen Problemen schuld, insofern kann ich Ihren Worten nicht folgen.

Frage 1:

Sind das eigentlich soziale Problem nicht zu geringe Entlohnungen, von denen Menschen trotz Arbeit nicht an dem allgemeinen in Deutschland üblichen Lebenstandard anknüpfen können?

Frage 2:

Ist es nicht beschämend, dass in Deutschland Menschen trotz Arbeit Armut erleiden?

Frage 3:

Was machen Sie um die Einkommensituation der von Niedriglöhnen betroffenen Menschen zu verbessern?

Sie schreiben:

"Solidarität beruht auch immer auf Gegenseitigkeit. Nur so kann unsere Gesellschaft funktionieren."

Frage 4:

Wo bleibt die von Ihnen benannte Solidarität, wenn Menschen sich mit Niedriglönen arm arbeiten müssen?

Das Jobcenter Berlin-Trepto schickte den gehbehinderten Hartz-IV-Empfänger Alexander Boritzki (59) in einen Job, in dem er in größeren Umfang Treppen steigen sollte und erteilte ihm nals er gesundheitlich angeschlagen diese Arbeit nicht ausführen konnte,sofort Sanktionen.

http://www.bz-berlin.de/bezirk/treptow/so-hat-mir-das-jobcenter-meine-wuerde-genommen-article1835004.html

Frage 5: Wie sehen Sie diesen Fall?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition auf die Einführung eines Mindestlohnes verständigt. Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie haben wir den Weg für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn freigemacht. Davon werden 3,7 Millionen Menschen direkt profitieren – ihre Löhne werden steigen. Wer Vollzeit arbeitet, muss davon angemessen leben können, Lohndumping lehnen wir ab. Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn wird die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig vor unanständigen Löhnen schützen. Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro.

Die Lohnfindung ist und bleibt Aufgabe der Sozialpartner. Diese Partnerschaft hat über Jahrzehnte für Wohlstand und sozialen Frieden in unserem Land gesorgt. Politik darf diese tragende Säule unserer freiheitlichen Gesellschaft nicht in Frage stellen. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes muss deshalb mit einer Stärkung der Tarifpartner und dem Schutz bestehender Arbeitsplätze einhergehen.
Mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz stärken wir die Sozialpartnerschaft, wir schaffen einen Mindestschutz für Beschäftigte und stellen faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen sicher. Nur eine starke Mindestlohnkommission kann gewährleisten, dass durch den gesetzlichen Mindestlohn keine Beschäftigung gefährdet wird. Wir wollen Arbeit schaffen, nicht Arbeitslosigkeit. An dieser Stelle nehmen wir auch die Tarifpartner in die Verantwortung.

Mit der gesetzlichen Einführung des Mindestlohnes legt der Deutsche Bundestag den Mindestlohn - einmalig - politisch fest. Über die Anpassung des Mindestlohnes bestimmt allein die Mindestlohnkommission. Allerdings erstmalig bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2017 und danach alle zwei Jahre. Ein solcher zweijähriger Turnus entspricht den üblichen tariflichen Entgeltanpassungen und trägt dem Umstand Rechnung, dass entsprechende Daten zur Lohnentwicklung derzeit nicht jährlich zur Verfügung stehen.

Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die künftig nicht mehr unterschritten werden darf. Folglich schützt der Mindestlohn gerade die Personen vor Dumpinglöhnen, die Sie ansprechen, nämlich die Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Zugleich verringert der Mindestlohn so die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Vollzeitbeschäftigung aus Sozialleistungen angewiesen sind.

Eine Stellungnahme zu dem von Ihnen geschilderten Fall des Jobcenters in Berlin möchte ich mir nicht anmaßen, da ich weder die Umstände des Einzelfalls kenne, noch Einblick in die Akte habe. Eine diesbezügliche Entscheidung obliegt daher nur dem zuständigen Fallmanager im Jobcenter.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder, MdB

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