Frage an Peter Hintze bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Peter Hintze
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Frage von Hans-Jürgen V. •

Frage an Peter Hintze von Hans-Jürgen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hintze,
ich habe am 13.2.07 eine E-Mail an Sie gerichtet in Sachen ehemalige DDR-Minister u. warte bis heute auf eine Antwort. Ich hoffe nicht, dass Sie deswegen nicht geantwortet haben weil mir bei Ihrem Namen ein Fehler unterlaufen ist, denn das t habe ich in Ihrem Namen unterschlagen. Sorry. Bin gespannt, ob ich nunmehr etwas von Ihren höre, oder ist es zu schwierig diese Frage zu beantworten?
mfg gez. Hans-Jürgen Vangehassend

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Sehr geehrter Herr Vangenhassend,

vielen Dank für Ihr Mail.

Die Bundesregierung hat die von Ihnen angesprochene Einführung einer Mindestabsicherung der Mitglieder des letzten Ministerrats der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemeinsam mit einer Neuregelung der Alterversorgung der Bundesminister im Rahmen einer Änderung des Bundesministergesetzes beschlossen. Die Novelle sieht u. a. eine deutliche Kürzung der Bezugsdauer des Übergangsgeldes, eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezugsbeginn des Ruhegehalts und einer Heraufsetzung der Mindestamtszeit für den Bezug des Ruhegehalts für Bundesminister vor. Darüber hinaus soll auch den ehemaligen Ministern der letzten DDR-Regierung das Recht auf eine Pensionszahlung zugesprochen werden. Bislang erhalten die Minister der einzigen frei gewählten Regierung der DDR keine Altersicherung. Bei der Altersicherung soll es sich um eine Mindestabsicherung handeln, die mit anderen Einkünften verrechnet wird.

Ich halte es grundsätzlich für richtig, die Mitglieder des letzten DDR-Ministerrats, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen in der ehemaligen DDR in ihr Amt kamen, nicht zuletzt mit Blick auf deren historische Verdienste um die Deutsche Einheit mit einer Mindestabsicherung in das System der Ministeraltersversorgung einzubeziehen, zumal die geplanten Pensionen mit anderen Einkünften verrechnet werden sollen.

Der Deutsche Bundestag hat über den Gesetzentwurf der Bundesregierung noch zu entscheiden. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen kann der Gesetzentwurf noch verändert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze