Frage an Peter Hintze bezüglich Recht

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Frage an Peter Hintze von Volker H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Hintze,

in Ihrer Antwort an Herrn Helfried Dietrich vom 01.11.2007 haben Sie festgestellt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht Klagen von ehemaligen DDR-Bürgern betraf.

Das Wort Übersiedler findet sich in "Leitsätze des Ersten Senats vom 13. 06. 2006" in den Absätzen 4, 75 und 83, sagen aber nichts zum Status aus.
Im Absatz 4 wird nur gefragt, ob das Eingliederungsprinzip noch legitim ist. Dies haben wohl einige Beamte, im vorauseilenden Gehorsam, zum Anlass genommen die Rentenanwartschaften heimlich und ohne Benachrichtigung der Betroffenen zu löschen.
Diese Handlung ist nach Paragraf 303a StGB eine Straftat.

Der Absatz 4 bezieht sich aber auf den Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion und schließt dort nach Art. 20 Abs. 7 die Anwendung des Fremdrentengesetzes für Übersiedler aus der DDR aus, die Wohnsitz NACH dem 18. Mai 1990 in der Bundesrepublik genommen haben.

Obwohl noch kein ehemaliger Übersiedler am Landessozialgericht vorbei vor dem Bundessozialgericht klagen konnte und somit auch noch niemals das Bundesverfassungsgerichts anrufen konnte, sehen Sie keine Veranlassung von den grundsätzlichen Wertungen des Bundesverfassungsgerichts abzuweichen?

Nicht das Bundesverfassungsgericht wurde von der Bevölkerung gewählt, sondern Sie wurden gewählt das Volk zu vertreten.

Ich bin der Ansicht, dass Sie sich nicht hinter der Judikative verstecken sollten. Die Judikative setzt nur das um, was die Legistative vorgibt.

Ihr Kollege O. Schreiner von der SPD hat hier im abgeordnetenwatch klar ausgeführt, dass ein Paradigmenwechsel für bereits eingegliederte Bundesbürger durch das Rentenüberleitungsgesetz niemals beschlossen wurde. Er war bei den Beratungen und der Abstimmung über das RÜG im Juni 1991 dabei.

Zum zweiten Mal werden in der jüngsten deutschen Geschichte die Opfer wieder schlechter als die Täter gestellt.

Und Sie sehen wirklich keine Veranlassung zum Handeln?

Mit freundlichen Grüßen
Volker Hilgert

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