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CSU
• 25.11.2010

(...) auf die Schlichtungsverhandlungen zu Stuttgart 21, die Sie ebenfalls ansprechen, hat der Bund keinen Einfluss. Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. (...)

Frage von Christian R. • 05.10.2010
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CSU
• 25.11.2010

(...) 563,8 Mio. € für das Projekt *Stuttgart 21* den Anteil, der für die Einbindung der NBS in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Über den genannten Betrag hinaus übernimmt der Bund keine Kostensteigerungen. (...)

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CSU
• 12.10.2010

(...) Der Schienengüterverkehr wird gegenüber Hochgeschwindigkeitsstrecken (HGV) des Personenfernverkehrs nicht vernachlässigt. Es besteht das Erfordernis, wachsende Verkehrsbedürfnisse in einer zunehmend international ausgerichteten Welt effizient und intelligent zu organisieren. (...)

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CSU
• 19.10.2010

(...) Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. (...)

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CSU
• 19.01.2011

(...) 83. und 84 GG) in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden der Länder. Die Straßenverkehrsbehörden haben die Möglichkeit, zeit- und streckenbezogen Lkw-Überholverbote durch Verkehrszeichen anzuordnen, um im Einzelfall sachgerecht auf die jeweilige Verkehrssituationen (z. (...)

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